Endlich ist sie da, die Zeit der endlosen lauen Sommernächte. Da mag der ein oder andere denken: "Ich fahre einfach mit dem Rad zur Grillparty. Ein Aperol zu viel macht da ja nichts aus." Doch dass bei zu viel Alkohol auf dem Fahrrad keinerlei Stafe drohe – das ist ein Mythos. Wir erklären, was erlaubt ist, was nicht – und ab wann es richtig teuer wird.
Eines vorab: Ob nun Bowle, Bier oder sonstiger Alkohol – wir raten gänzlich davon ab, unter Alkoholeinfluss aufs Rad zu steigen. Bereits bei 0,8 Promille kann sich die Reaktionszeit verdoppeln. Nach einem Bier werden üblicherweise 0,3 – 0,5 Promille erreicht.
Welche Promillegrenzen gelten auf dem Fahrrad?
Nicht nur Autofahrer können strafrechtlich belangt werden, wenn sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen, sondern auch Radfahrer. Eine strafbare Handlung tritt auf, wenn jemand mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad oder Pedelec fährt. Diese Grenzen gelten:
Bis 0,3 Promille
Keine Strafe – solange du unauffällig fährst, niemanden gefährdest und keinen Unfall verursachst.
Bis 1,6 Promille
Hier giltst du als "relativ fahruntüchtig". Heißt: Wenn du Schlangenlinien fährst, bei Rot über die Ampel radelst oder anderweitig auffällig wirst, kann es rechtliche Konsequenzen geben.
Mehr als 1,6 Promille
Jetzt wird’s richtig ernst: Du giltst als "absolut fahruntüchtig". Es drohen Fahrverbot, Punkte in Flensburg, eine saftige Geldstrafe und eine MPU. Auch wer keinen Führerschein besitzt, kann zur Untersuchung verdonnert werden – und bekommt dann später keinen ausgestellt.
Zum Vergleich: Wenn du mit dem Auto unterwegs bist, gibt es schon ab einem Wert von 0,5 Promille eine Strafe oder Verwarnung. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart geahndet wird.
Promillegrenzen beim Radfahren auf einen Blick
Zur Übersicht der Strafen des aktuellen Bußgeldkatalogs haben wir dir folgende Übersicht erstellt:
Mehr als 0,3 Promille + unauffällige Fahrweise: Keine Konsequenzen
Mehr als 0,3 Promille + auffällige Fahrweise: Verwarnung oder Geldstrafe
Mehr als 1,6 Promille: Anordnung zur MPU + Geldstrafe + 3 Punkte
E-Bike und Alkohol: Was gilt?
Alkohol ist beim Fahren tabu – was beim normalen Fahrrad gilt, gilt auch beim Pedelec. Allerdings macht der Gesetzgeber hier einen Unterschied zwischen normalen Pedelecs (im Sprachgebrauch E-Bikes genannt) mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 Kilometern pro Stunde und schnellen S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung von bis zu 45 Kilometern pro Stunde.
- Pedelecs bis 25 km/h: Gleiche Regeln wie bei Fahrrädern.
- S-Pedelecs bis 45 km/h: Gelten als Kraftfahrzeug, entsprechend gelten die gleichen Regeln wie für Autos. Ab 0,5 Promille begehst du hier eine Ordnungswidrigkeit. Hast du 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut, gilt das auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat.
Ist der Führerschein weg, wenn man betrunken Rad fährt?
Obwohl für das Fahrradfahren kein Führerschein erforderlich ist, kann in bestimmten Situationen der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad entzogen werden.
Wie oben beschrieben droht bei einem Promillewert von mehr als 1,6 Promille neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Wird dieser Test zur Fahreignung nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen.
Fazit: Sommerdrink und Rad – besser nicht
Ein kühles, alkoholisches Getränk in der Sonne gehört für viele zum Sommer dazu. Doch wer danach aufs Fahrrad steigt, sollte sich der Risiken bewusst sein. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit und können gefährliche Situationen verursachen. Ab 0,3 Promille wird auffälliges Verhalten rechtlich relevant, und ab 1,6 Promille ist die Fahrt nicht nur strafbar, sondern kann auch zum Führerscheinverlust führen – selbst auf dem Fahrrad.