Dein neues Bike gefällt dir doch nicht. Hast du so etwas wie ein Umtauschrecht?
Nein, ein solches Recht ergibt sich aus dem Gesetz heraus nicht. Deshalb denk beim Kauf immer daran: Vertrag ist Vertrag. Du kannst dein Bike bei Nichtgefallen nur dann zurückgeben, wenn der Verkäufer dir vorab ein entsprechendes Rückgabe- oder Umtauschrecht zugesichert hat. Der Verkäufer ist dann jedoch nicht per se verpflichtet, dir den Kaufpreis zurückzuerstatten. Er kann das Umtauschrecht auch dahingehend beschränken, dass dein Bike bei Nichtgefallen gegen ein anderes Modell aus dem Sortiment eingetauscht oder ein Warengutschein für dich ausgestellt wird.
Wann spricht man bei einem neuen Bike von einem Mangel?
Ein Mangel liegt dann vor, wenn dein neu gekauftes Bike technisch und optisch nicht neuwertig oder voll funktionstüchtig ist. Dasselbe gilt auch, wenn vertraglich vereinbarte Eigenschaften fehlen. So muss ein Mountainbike logischerweise voll geländetauglich sein. Der Verkäufer haftet aber auch für Erwartungen, die durch Werbeaussagen des Herstellers geweckt wurden. Sprich, wenn der Hersteller mit XTR-Komponenten wirbt, muss der Händler auch ein Bike mit XTR-Komponenten liefern.
Was kannst du tun, wenn du bei einem Händler ein Bike mit Mängeln erwischt hast?
Du musst dich zunächst entscheiden: Soll das Bike nur repariert oder gänzlich ausgetauscht werden? Natürlich gibt es hier Grenzen. Wegen eines Kratzers an der Sattelstütze kannst du kein neues Bike verlangen. Der Verkäufer darf grundsätzlich zwei Mal versuchen, den Fehler zu beheben. Gelingt ihm das nicht und kommt auch keine Ersatzlieferung (neues Bike) in Frage, kannst du zwischen einem Rücktritt (das Bike geht zurück an den Verkäufer, und dieser erstattet den kompletten Kaufpreis) oder einer Preisminderung (das Bike bleibt bei dir, und du erhältst einen Teil des Kaufpreises zurück) wählen.
Wie kannst du beweisen, dass ein Mangel an deinem neuen Bike bereits ab Werk vorhanden war?
Tritt der Defekt innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass er von Anfang an vorhanden war. Somit ist der Verkäufer verpflichtet, das Gegenteil zu beweisen. Nach Ablauf der sechs Monate dreht sich der Spieß allerdings um: Bei Mängeln, die dann zum ersten Mal auftauchen, musst du belegen – unter Umständen mit Hilfe von Sachverständigen –, dass der Defekt schon bei der Übergabe vorhanden war.
Wer trägt die Kosten für einen Sachverständigen?
Wenn du behauptest, dass an deinem Bike etwas defekt ist, musst du dies grundsätzlich auch beweisen. Wenn dieser Beweis nur über ein Gutachten zu erbringen ist, wirst du als Käufer in Vorleistung gehen und einen Sachverständigen bezahlen müssen. Bestätigt dieser schließlich einen Defekt an deinem Bike, kannst du die Kosten vom Verkäufer zurückverlangen. Dies gilt auch für die Rechtsanwaltskosten.
Wann kannst du von einem Kaufvertrag zurücktreten, sprich dein Geld zurückverlangen?
Grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, dir ein einwandfreies Bike zu liefern. Ist etwas defekt, musst du dem Verkäufer zwei Mal die Möglichkeit einräumen, den Defekt zu beheben. Erst wenn dem Verkäufer dies nicht gelingt oder er sich grundsätzlich weigert, den Mangel zu beseitigen, hast du die Möglichkeit, das Bike zurückzugeben und dein Geld zurückzuverlangen. Natürlich kannst du auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer dein Bike im Rahmen der vereinbarten Lieferfrist gar nicht erst liefert.
Gut zu wissen: Ist der Verkäufer nicht fähig, den Mangel an deinem Bike zu beseitigen, kann er von dir nicht verlangen, dass du dich mit einer Herabsetzung des Kaufpreises zufrieden gibst.
Was kannst du tun, wenn du im Frühjahr ein Rad bestellt hast, das du im Herbst noch immer nicht geliefert bekommen hast? Kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten?
Entscheidend ist zunächst, ob im Kaufvertrag eine Lieferfrist vereinbart wurde. Wenn diese verstrichen ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist keine Lieferfrist vereinbart, wird es problematisch, da es keine für alle Kaufverträge geltenden pauschalen Fristen gibt. In diesem Fall empfiehlt es sich, dem Verkäufer rechtzeitig eine Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass diese nicht eingehalten wird, den Rücktritt vom Kaufvertrag anzukündigen.
Du hast dich beim Händler für ein Bike entschieden und eine Anzahlung geleistet. Jetzt liest du in MOUNTAINBIKE, dass exakt dieses Modell im Test nicht gut bewertet wurde. Kannst du nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Nein. Dass das Bike im Test eine schlechte Note erhalten hat, bedeutet nicht, dass es in rechtlicher Hinsicht mangelhaft ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag dürfte daher in aller Regel nicht berechtigt sein. Etwas anderes kann gelten, wenn beim Test festgestellt wird, dass das Modell schwere sicherheitsrelevante Mängel aufweist, etwa Konstruktions- oder Materialfehler, die der Verkäufer möglicherweise gar nicht abstellen kann.
Ab wann hast du einen Anspruch auf die Herabsetzung des Kaufpreises? Wer bestimmt die Höhe?
Du kannst eine Preisminderung verlangen, sobald du berechtigt bist, vom Vertrag zurückzutreten. War eine Reparatur beispielsweise erfolglos, kannst du vom Verkäufer eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn du das Bike trotz des Defekts gerne behalten möchtest.
Die Höhe des Minderungsbetrages wird wie folgt ermittelt: Man vergleicht den Wert eines mangelfreien Bikes mit dem eines mangelhaften – die Differenz ist dann der Minderungsbetrag. Wenn der Verkäufer und du sich nicht einigen können, kann ein Gericht den Betrag schätzen.
Gibt es einen Unterschied zwischen der Gewährleistung (gesetzliche Sachmangelhaftung) und der Herstellergarantie?
Ja. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und geht damit über die Garantie hinaus. Sie betrifft zudem das ganze Bike, und die Frist betrifft bei Neuware 24 Monate. Die Garantie hingegen ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, wobei Umfang und Dauer vom Hersteller frei gestaltet werden können. Sie verspricht demnach für eine bestimmte Zeit die Haltbarkeit des ganzen Rads oder einzelner Teile. Treten innerhalb der Garantiefrist Schäden auf, verspricht der Hersteller eine kostenlose Nachbesserung.
Wichtig: Die Garantie ist meist an Bedingungen geknüpft. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige Wartungen in einer Vertragswerkstatt.
Was passiert, wenn der Verkäufer dir mündlich eine vierjährige Garantie auf dein Bike gibt, sich später aber nicht daran hält?
Garantieversprechen werden in der Praxis meist durch den Hersteller des Fahrrads und nicht durch den Verkäufer abgegeben. Regelgemäß gibt es dann auch entsprechende Garantieurkunden. In jedem Fall solltest du darauf achten, schon aus Gründen der Beweissicherung, beim Kauf des Bikes eine Garantieurkunde zu erhalten. Andernfalls sind bei einer Auseinandersetzung Beweisprobleme wahrscheinlich.
An wen kannst du dich wenden, wenn Teile deines Bikes innerhalb der Garantiezeit kaputt gehen, dein Händler aber inzwischen pleite ist? Sollst du dich direkt an den Hersteller wenden?
Wenn der Händler pleite ist, besteht nicht automatisch ein Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller, es sei denn, dieser hat eine eigenständige Garantieerklärung abgegeben. Oftmals sind die Hersteller aber in solchen Fällen bereit, Abhilfe zu schaffen, insbesondere dann, wenn es sich um hochwertige Bikes handelt.
Wie solltest du grundsätzlich vorgehen, wenn an deinem Rad etwas kaputt geht – direkt an den Händler wenden oder besser doch den Hersteller kontaktieren?
Du solltest dich grundsätzlich immer zunächst an den Händler wenden, da ein Vertrag mit dem Hersteller nicht besteht und dieser den Endkunden in aller Regel an den Händler verweisen wird.
Ein Händler wirbt mit einer Tiefpreisgarantie für ein bestimmtes Bike. Du kaufst exakt dieses Bike beim Händler, stellst danach aber fest, dass ein anderer Händler das Rad noch günstiger anbietet. Kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder bei deinem Händler eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen?
Hier kommt es auf den Einzelfall und die Garantiebedingungen der "Tiefpreisgarantie" an. Wenn der Händler tatsächlich den tiefsten Preis am Markt für den Tag des Kaufs für ein bestimmtes Bike garantiert, wirst du, wenn du nachweisen kannst, dass das Rad anderswo doch günstiger war, die Kaufpreisdifferenz verlangen können.
Wie sind deine Rechte, wenn du direkt beim Versandhändler bestellst? In der Regel musst du einige Teile selbst zusammenbauen. Was, wenn dabei etwas kaputt geht oder von dir falsch montiert wurde? Was, wenn Teile fehlen?
Die Rechte bezüglich Sachmängeln unterscheiden sich beim Kauf im Ladengeschäft oder beim Versandhändler grundsätzlich nicht. Wenn du allerdings beim Zusammenbau deines nur teilweise vormontierten Bikes etwas falsch machst, ist das grundsätzlich dein Problem. Du musst vorab also selbst entscheiden, ob du in der Lage bist, ein Rad fachgerecht zu montieren oder ob du lieber einen Fachhändler aufsuchst, der das für dich übernimmt. Wenn bestimmte Teile fehlen, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt, das Fahrrad ist mangelhaft und du kannst vom Versender eine Nacherfüllung verlangen.
Gut zu wissen: Beim Online-Handel kannst du den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen, da es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt.
Biken und Sicherheit – die wichtigsten Tipps:




