Licht? Klar. Bremsen? Logo. Ohne das ist das Fahrrad nicht verkehrssicher. Wird man ohne erwischt, droht ein Bußgeld. Wie sieht das aber mit der Klingel aus? Die kleine Glocke am Lenker ist ohne Zweifel eine große Hilfe, wenn es darum geht, im Verkehr auf sich aufmerksam zu machen. Wir werfen einen Blick auf die rechtlichen Aspekte rund um die Fahrradklingel.
Ja, eine Fahrradklingel ist Pflicht!
Ein fixes Nachschlagen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bringt Klarheit.
Der Paragraf 64a in der StVZO zum Thema Einrichtungen für Schallzeichen lautet:
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; (...). Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Damit muss jedes Rennrad, E-Bike, MTB, Trekkingrad etc., das am Straßenverkehr teilnimmt, eine Klingel besitzen. Alle anderen Regeln für Radler gibt's hier zum Nachlesen.
Was gilt als Klingel – und was nicht?
Unter dem Begriff "Klingel" ist rechtlich also eine "helltönende Glocke" zu verstehen? Was genau soll das bedeuten? Es handelt sich meist um Metallklangkörper, der den Ton entweder mit einem äußeren Schlägel erzeugt (Piiiing!) oder mit Hilfe eines inneren Zahnrad-Mechanismus (Driing-driing!). Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club empfiehlt dabei eine Lautstärke von 85 Dezibel, um im Verkehr auch wirklich gehört zu werden.
Nicht unter die rechtliche Klingel-Definition fallen:
- Hupe oder Quietschtier
- Elektrische Fahrradklingel
- Radlaufglocke
Wie hoch ist die Strafe, wenn man ohne Klingel fährt?
Wer ohne Klingel fährt, kann schlechter auf sich aufmerksam machen und andere Verkehrsteilnehmer nicht so gut warnen. Wird man erwischt, kann das schnell was kosten. In Deutschland beträgt das Bußgeld für das Fahren ohne Klingel auf dem Fahrrad gemäß Bußgeldkatalog 2021 15 Euro. Kommt es zum Unfall, stehen die Chancen vor Gericht ohne Klingel am Rad unter Umständen schlechter.
Wann braucht man keine Klingel?
Kurze Antwort: Selten. Wenn Räder in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen, gibt es keine Ausnahme von der Klingel-Pflicht. Das ist auch in fast allen EU-Ländern so. Anders in der Schweiz und in England: Hier gibt es keine solche Bestimmung. In Deutschland gibt es nur Ausnahmen, wenn du mit deinem Fahrrad an geschlossenen Rennen oder anderen Veranstaltungen teilnimmst, die außerhalb des Straßenverkehrs stattfinden. Also bei offiziellen Radrennen mit gesperrten Straßen oder MTB-Events. Hier gelten die Fahrräder in der Regel als Sportgerät, nicht als Verkehrsteilnehmer. Aber Achtung: Immer die Regeln des Veranstalters checken.
Müssen auch Mountainbiker im Wald eine Klingel haben?
Unter MTB-Fahrern ist das Tragen einer Klingel umstritten. Manch einer will jedes Gramm sparen, andere halten die Klingel für unnötig und verlassen sich lieber auf Rufen oder den Freilauf. Aber: Laut Gesetz ist eine Klingel auch dann Pflicht, wenn man im Wald unterwegs ist. Denn auch öffentliche Waldwege zählen zum Verkehrsraum, auch wenn sich "nur" Fahrradfahrer und Fußgänger auf ihnen fortbewegen können.