Hach, wie schön: ein langer Radweg, bestes Wetter, ein toller Song im Ohr. Doch plötzlich spielt einem der Algorithmus die schnarchige Ballade auf die Kopfhörer, die man nun gar nicht hören möchte. Schnell mit einer Hand das Handy aus der Tasche geholt und den Song geskippt. Beim Blick auf den Bildschirm fällt dann sofort der verpasste Anruf von Mutti auf. Besser mal sofort zurückrufen – mit Kopfhörern im Ohr ja sicher kein Problem – oder?
Nutzungsmöglichkeiten für das Handy beim Fahrradfahren gibt es viele. Aber was ist erlaubt und was nicht? BikeX klärt auf.
Darf ich mein Handy beim Fahrradfahren nutzen?
Kurze Antwort: Ja, aber in der Hand gehalten werden darf es dabei nicht. Genau geregelt ist das in der StVO §23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden.
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, (...) nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und nur (1) eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder (2) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist."
Bedeutet in normalem Deutsch: Das kurze Ablesen der Navigations-App in der Handyhalterung ist beim Fahren erlaubt. Das Handy zum Telefonieren, Fotografieren oder Lesen von Nachrichten in die Hand zu nehmen, ist während der Fahrt hingegen verboten. Wir schauen uns die einzelnen Bereiche einmal genauer an.

Zur Navigation auf dem Rad nutzen viele das Handy - das ist grundsätzlich auch erlaubt.
Darf ich beim Fahrradfahren telefonieren?
Wenn wie im Beispiel oben Mutti anruft, während du dich mitten im Verkehrsgetümmel befindest, gilt Folgendes:
- Anruf annehmen oder Anruf beenden: Ist während der Fahrt nicht erlaubt, bzw. nur mittels Sprachsteuerung. Anhalten und das Handy im stehenden Zustand bedienen ist hingegen okay.
- Über Kopfhörer telefonieren: Das ist erlaubt, solange die Stimme am Telefon nicht die Konzentration auf den Verkehr beeinträchtigt.
- Strafe: Wer mit dem Handy am Ohr beim Fahren telefoniert, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Wenn du auf dem Fahrrad das Handy bedienst und dadurch eine Gefährdung entsteht (z.B. Fußgänger oder Autos dadurch übersehen werden), erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro. Verursacht die Handy-Hantiererei einen Unfall, werden sogar 100 Euro fällig. Punkte in Flensburg drohen aber in keinem Fall.
Übrigens: Telefonieren mit einem zwischen Kopf und Schulter geklemmten Smartphone fällt nicht unter die erlaubte Handynutzung.
Gewusst? Brauchen eigentlich auch Rennradfahrer und Mountainbiker eine Klingel am Fahrrad? Die Antwort gibt's hier.
Darf ich beim Fahrradfahren Musik hören?

Ein weit verbreiteter Mythos lautet, beim Fahrradfahren sei Musikhören generell verboten. Das stimmt nicht.
Wer schon einmal versuchen musste, einen kopfhörertragenden, offensichtlich laut Musik hörenden anderen Radler zu überholen weiß, welche nervigen Situationen Musik auf dem Rad verursachen kann. Das sind die Regeln:
- Mit Kopfhörern/Headset beim Fahrradfahren Musik hören: Das ist erlaubt, solange die Verkehrswahrnehmung nicht eingeschränkt wird. Dementsprechend also nicht nur Obacht bei der Lautstärke, sondern auch bei Luftgitarren-Performances oder leidenschaftlichem Mitsingen mit geschlossenen Augen.
- Beim Fahren Musikstücke auf dem Abspielgerät auswählen: Das ist beim Fahren verboten. Dafür muss angehalten werden.
- Strafe: Wer aufgrund von Musik seine Umgebung nicht wahrnimmt, muss 15 Euro Bußgeld zahlen. Wer beim Hantieren mit dem Handy erwischt wird, muss – wie beim Telefonieren – mit 55 Euro Strafe rechnen.
Tipp: Wer seine Musik UND den Verkehr gut hören will, kann die Sportkopfhörer von Shokz ausprobieren. Die wurden speziell so konstruiert, dass der Gehörgang frei bleibt und Umgebungsgeräusche immer wahrgenommen werden können.
Übrigens: Wenn du regelwidrig das Handy bedienst und gleichzeitig noch einen weiteren Verstoß begehst (über Rot fahren, auf der falschen Straßenseite fahren), spricht man von einer Tateinheit. Dann musst du meist "nur" das Bußgeld für das als schwerer bewertete Vergehen zahlen.
Tipp: Neues E-Bike gesucht? Das sind unsere Testsieger aus 2024.
Fazit: Handy und Musik auf dem Rad – Vorsicht ist gefragt
Das Smartphone ist auf dem Fahrrad praktisch, aber strenge Regeln gelten: Handy in der Hand oder Telefonieren ohne Sprachsteuerung sind verboten und teuer. Musikhören ist erlaubt, solange der Verkehr wahrnehmbar bleibt. Wer sicher und regelkonform unterwegs sein will, stoppt lieber, bevor er das Handy nutzt.