Spanien im Allgemeinen und natürlich Mallorca im Besonderen zählen zu den beliebtesten Zielen für Fahrradreisen – gerade Mallorca hat sich im Frühjahr zu einem echten Hotspot entwickelt. Um die Sicherheit insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu verbessern, sind am 1. Oktober neue Regeln in Kraft getreten. Und das ändert sich konkret, nachzulesen im Original hier:
Ausnahmen bei der Helmpflicht entfallen
Eigentlich gehört ein Helm immer auf dem Kopf, und in Spanien galt zumindest in Teilen eine Helmpflicht – allerdings mit Ausnahmen. Beispielsweise an sehr heißen Tagen oder langen Anstiegen. Das ist nun Geschichte, alle Radfahrer müssen außerorts immer einen Helm tragen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 200 Euro. Innerorts besteht allerdings nach wie vor keine Helmpflicht für Erwachsene.

Obligatorisch: In Spanien müssen Rennradfahrer und Rennradfahrerinnen außerorts einen Helm tragen.
Neue Regeln fürs Überholen
Insbesondere das Überholen will die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) sicherer machen und greift dabei zu klaren Vorgaben. Schon bislang galt der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern wie auch in Deutschland. Neu kommt allerdings hinzu, dass Autofahrer während des gesamten Überholvorgangs ihr Tempo reduzieren müssen: Sie dürfen maximal 20 km/h unter der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit fahren. Heißt konkret: Gilt an einem Straßenabschnitt beispielsweise Tempo 70, dürfen Autos beim Überholen eines Radfahrers maximal 50 km/h fahren.
Außerdem müssen Autos beim Überholen die komplette Gegenspur benutzen, um den seitlichen Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Bei Verstößen sowohl gegen den seitlichen Sicherheitsabstand wie auch die maximale Überholgeschwindigkeit sind Bußgelder von jeweils 200 Euro vorgesehen.
In der Mitte der Fahrbahn
Sicherlich eine der umstrittendsten Neuerungen, die in der Praxis zu bösem Blut führen könnte: Auf innerstädtischen Straßen sind Rennradfahrer offiziell angehalten, sich in der Fahrbahnmitte zu halten – um eben zu enge Überholmanöver zu verhindern. Während Autos auf eine Möglichkeit zum Überholen warten, müssen sie mindestens 5 Meter hinter dem Radfahrer bleiben, um sie nicht zu bedrängen. Hält sich ein Autofahrer nicht daran, droht ein Bußgeld von ebenfalls 200 Euro.





