Darf man mit dem Fahrrad über Zebrastreifen fahren?

Verkehrsrecht
Darf man mit dem Fahrrad über Zebrastreifen fahren?

Veröffentlicht am 13.12.2024
Regeln für Fahrradfahrer an Zebrastreifen
Foto: Milko / Getty Images

Wer regelmäßig durch die Stadt mit dem Rad fährt, kennt die Situation: Man fährt auf dem Radweg und möchte die Straße überqueren. Einzige Option: ein Zebrastreifen. Einfach rüberfahren? Kein Problem, oder? Autos müssen am Zebrastreifen ja schließlich anhalten. Warum dich dieses Verhalten in Schwierigkeiten bringen kann, erfährst du in diesem Artikel.

Nur wer schiebt, hat Vorfahrt

Die Rechtslage für das Verhalten von Fahrradfahrenden an Fußgängerüberwegen, so die offizielle Bezeichnung der weißen Streifen, ist ziemlich eindeutig:

✔️ Über den Zebrastreifen fahren: Ist erlaubt, aber du hast keinen Vorrang vor dem Autoverkehr.

✔️ Über den Zebrastreifen schieben: Du giltst als Fußgänger und die Autos müssen für dich anhalten.

In der StVO (Paragraf 26) heißt es dazu konkret:

"An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen."

Also, wer absteigt, genießt die gleichen Rechte wie Fußgänger. Wer nicht absteigen will, muss im Zweifel auf eine Lücke im Verkehr warten, um die Straße zu überqueren. Andersrum gilt aber natürlich: Wer mit dem Rad auf der Straße unterwegs ist, muss an Zebrastreifen bremsen, um Fußgänger vorbeizulassen.

Zebrastreifen mit Radweg: Wer hat hier Vorfahrt?

Zebrastreifen mit Radewg Regeln
Wikipedia Creative Commons

Was gilt nun aber, wenn neben dem Zebrastreifen ein Radweg aufgemalt ist? Diese sogenannte kombinierente Querungsanlage findet man zum Beispiel häufig an Kreisverkehren. Der Radweg kann entweder durch eine weiße gestrichelte Linie gekennzeichnet oder farblich hervorgehoben sein. Hier kommt es auf die Verkehrszeichen an.

Haben die Autofahrer ein Vorfahrt-Gewähren-Schild und ist der Radweg als solcher gekennzeichnet, haben Radfahrer Vorrang. Gibt es keine Schilder, hat grundsätzlich der motorisierte Verkehr Vorfahrt.

Was gilt für Kinder?

Für Kinder gilt grundsätzlich das Gleiche, wie für erwachsene Radfahrer. Auch sie haben als Fahrradfahrern nicht automatisch Vorfahrt vor dem Autoverkehr.

Trotzdem spricht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 Absatz 2a von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder. Heißt: Autofahrer müssen besonders vorsichtig fahren, wenn sich Kinder dem Zebrastreifen nähern.Falls etwas passiert, können Kinder aber trotzdem ein Mitverschulden tragen.

Fahrrad und Zebrastreifen: Gerichtsurteile gegen Radfahrer

Wer fahrend einen Zebrastreifen überquert und so einen Unfall verursacht, hat vor Gericht keine guten Aussichten. Mehrere Urteile sind schon gegen Radfahrer ausgestellt worden.

Das Oberlandesgericht Hamm etwa entschied gegen einen Radfahrer, der mit seinem Pedelec einen Zebrastreifen fahrend überquerte und von einem Auto erfasst wurde. Die Autofahrerin musste nur einen Teil der Folgekosten des Unfalls tragen.

Auch das Landgericht Frankenthal entschied gegen eine Radfahrerin, die plötzlich von einem Radweg abbog, auf den Zebrastreifen fuhr und mit einem Auto kollidierte. Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden.

Welches Bußgeld droht Radfahrern?

Wer beim Überqueren des Zebrastreifens Fußgänger behindert, kann ein Verwarngeld von 20 Euro bekommen. Auch wer mit hoher Geschwindigkeit den Zebrastreifen überfährt, riskiert ein Verwarngeld.

Fazit: Radfahrer dürfen Zebrastreifen überqueren

Das Überqueren eines Zebrastreifens mit dem Fahrrad ist auch fahrend erlaubt, doch Radfahrende genießen dabei keinen Vorrang vor dem Autoverkehr. Wer auf Nummer sicher gehen und sich die gleichen Rechte wie Fußgänger sichern möchte, sollte absteigen und schieben. Besonders in komplexen Verkehrssituationen wie an kombinierenden Querungsanlagen oder mit Kindern ist Vorsicht geboten. Wer die Regeln nicht beachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Konsequenzen bei Unfällen. Kurz gesagt: Sicherheit geht vor – im Zweifel lieber absteigen!