Leasing? Das verband der bewegte Mensch viele Jahre lang mit Audi, BMW oder Mercedes. Ein neues Bike konnte man sich leisten – oder eben nicht. Spätestens mit der Pandemie brachte ein Anbieter das Ganze jedoch auf zwei Rädern ins Rollen: Jobrad. Dem Branchenprimus sind viele gefolgt – und heute ist Dienstrad-Leasing ein fester Bestandteil in vielen Firmen.
Was ist E-Bike-Leasing?
Fahrrad-Leasing funktioniert meist über den Arbeitgeber: Dieser least über einen Dienstradanbieter ein sogenanntes Wirtschaftsgut, das Fahrrad. Dieses stellt er dem Arbeitnehmer zur Verfügung, auch zur privaten Nutzung ohne Kilometerbeschränkung. Sogar Rennteilnahmen sind eingeschränkt möglich. Bei der Auswahl von Marke oder Modell bist du frei in der Auswahl. Das Highend-E-Enduro ist ebenso drin wie das E-Lastenrad für Kind und Kegel.
E-Bike-Leasing: Pro und Contra

Leasen oder selbst kaufen? Dienstrad-Leasing bringt einige Vorteile mit sich!
Für Arbeitnehmer:
Geringere monatliche Kosten durch Gehaltsumwandlung – oft deutlich günstiger als Direktkauf oder Privatfinanzierung.
Rundum-sorglos-Paket: Versicherung, Verschleißschutz und Pannenhilfe in der Regel inklusive.
Freie Modellwahl bei kooperierenden Händlern und Online-Shops.
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Sofort absetzbar: Leasingraten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Flexibilität bei der Fahrzeugflotte für kleine Betriebe (z. B. Lastenräder für Lieferdienste).
Für Arbeitnehmer:
Reduzierte Sozialabgaben: langfristig geringere Renten- und Lohnersatzleistungen.
Übernahme am Ende nicht garantiert bzw. zu zusätzlichen Kosten.
Komplexität bei Jobwechsel, Sabbatical oder längerer Krankheit.
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende:
Risikofaktor bei Krankheit oder Geschäftseinbruch, da die Raten weiterlaufen.
Weniger attraktive Konditionen als bei Arbeitnehmern, da keine Gehaltsumwandlung greift.
Wie funktioniert die Finanzierung?
Bezahlt wird der Zweiradspaß von dir in monatlichen Raten, üblich sind Laufzeiten von 24, 36 oder 48 Monaten. Am Ende des Zeitraums kann das Rad zum Nice Price übernommen werden, hier sind rund 15 Prozent des Neupreises Usus. Bis dahin ist das Fahrrad gegen Schäden und Unfälle grundsätzlich versichert, auch eine 24-Stunden-Pannenhilfe ist meist an Bord.
Die Rate wird von deinem Bruttogehalt abgezogen, du versteuerst nur einen Bruchteil (0,25 Prozent) des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Durch die Gehaltsumwandlung wird das zu versteuernde Einkommen deutlich reduziert, was den Netto-Lohnzettel freut. Damit zahlen Leasing-Biker zudem weniger Lohnnebenkosten.
Was sind die Nachteile vom E-Bike-Leasing?
Da du weniger Lohnnebenkosten zahlst, zahlst du auch weniger in die Sozialkassen ein. Klingt doch gut? Jein, denn es mindert Rentenansprüche und alle einkommensabhängigen Zahlungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, schwächt zudem das Sozialsystem. Auch gilt es vorab zu prüfen, was bei einer entgeltfreien Zeit wie einem Sabbatical oder längeren Krankenstand passiert – und natürlich im Falle einer Auflösung des Dienstverhältnisses.
Rechenbeispiel: E-Bike für 6000 Euro
Für ein Rad mit einem Listenpreis von 6000 Euro fallen zusätzlich 648 Euro an Versicherung und Pannenhilfe an, die der Arbeitgeber übernimmt. Bei einem Bruttogehalt von 3800 Euro pro Monat in Steuerklasse 3 sind dann monatlich netto (bei 36 Monaten Laufzeit) 109 Euro fällig. Das entspricht am Ende 3924 Euro, bei einem voraussichtlichen Übernahmepreis von 1080 Euro macht dies in Summe 5004 Euro – und eine Ersparnis von rund 1000 Euro zum Neupreis, den Versicherungsschutz mit eingerechnet, sind es exakt 1644 Euro.
Welche Anbieter für E-Bike-Leasing gibt es?
In Deutschland gibt es mittlerweile eine Fülle an Leasing-Anbietern. Die Angebote unterscheiden sich etwa im Brutto-Höchstwert der angebotenen Bikes oder in den angebotenen Versicherungspakten.
- Jobrad: bekanntester Anbieter mit unzähligen Kooperationspartnern
- Bikeleasing: bereits seit 2015 aktiv, auch für Freiberufler
- Eurorad: eine Tochter der ZEG, kooperiert auch mit Canyon oder Rose
- Deutsche Dienstrad: Familienunternehmen, das auch Haibike gegründet hat
- BusinessBike: 2014 als Start-up gegründet
- Mein Dienstrad: 2012 in Oldenburg in Niedersachsen gegründet
Noch Fragen? Großes FAQ zum Thema E-Bike-Leasing
Das E-Bike Leasing ist normalerweise Arbeitgebern und deren Mitarbeitern vorbehalten. Mittlerweile gibt es jedoch auch Leasing Anbieter, die E-Bikes an Privatpersonen offerieren. Das Konzept lohnt sich unabhängig des beruflichen Kontextes leider meist nicht sehr, da eine Privatperson das E-Bike nicht steuerlich geltend machen kann und so finanziell kaum vom E-Bike Leasing profitiert. Nur die oft überschaubaren monatlichen Leasingraten können für eine Entscheidung für die Leasing-Option sprechen.
Wer ein Gewerbe betreibt, freiberuflich tätig oder selbstständig ist, kann ebenso von den vielen Vorteilen des E-Bike-Leasings profitieren. Allerdings kann ein Leasingvertrag nur dann profitabel abgeschlossen werden, wenn das E-Bike als Dienstrad über die Firma geleast wird. Dann lassen sich die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten bei der Steuererklärung angeben. Eine private Nutzung des Dienst-E-Bikes ist seit 2019 steuerfrei möglich.
Bei einer Gehaltsumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen gewissen Teil seines Bruttogehalts und bekommt dafür einen Sachlohn – also in diesem Fall ein geleastes E Bike. Das Bruttogehalt wird über die gesamte Laufzeit des Leasings verringert. Ob die gesamte Leasingrate vom Gehalt abgezogen wird oder nur ein Teil davon, hängt davon ob, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt oder nicht.
Der Vorteil von Gehaltsumwandlungen ist, dass der Arbeitnehmer das Pedelec mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises im Monat versteuern muss. Für E Bikes, die nach 2020 geleast werden, gilt eine Versteuerung von 0,25 %. Dadurch sparen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bares Geld. Damit das Finanzamt das Leasing-Modell anerkennt, müssen entsprechende Anpassungen im Arbeitsvertrag vorgenommen und ein Überlassungsvertrag hinzugefügt werden.
Die genauen Kosten des E-Bike Leasings hängen von dem Wert des E Bikes und der Höhe der E Bike Versicherungsrate ab. Auch das Bruttogehalt, sowie der optionale Arbeitgeberzuschuss und ein paar andere Faktoren können Einfluss auf die Kostenkalkulation haben. Welche Raten im Einzelfall auf einen Verbraucher zukommen, kann häufig auf den Anbieter-Seiten in einem Tool berechnet werden.
Durch das E-Bike Leasing entstehen gleich mehrere Steuervorteile, und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. So gelten vor allem für Betriebsräder, die erstmals zwischen 2019 und 2030 verwendet werden, jede Menge Steuervergünstigungen. Wie beim Dienstauto lassen sich außerdem für jeden Entfernungskilometer Arbeitsweg 0,30 € als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Das kann im Jahr mehrere hundert Euro bedeuten. Zusätzlich werden monatlich 1 % des E-Bike-Neupreises zum Gehalt als geldwerter Vorteil aufgeschlagen. Es gibt also mehrere Wege, durch ein geleastes E Bike Steuern zu sparen.
Alle Aufwendungen für die Instandhaltung des geleasten Pedelecs werden entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer übernommen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, mit dem Leasing-Anbieter einen Servicevertrag abzuschließen.
Auf diese Weise steigen die Leasingraten etwas an, alle Kosten für eine eventuelle Reparatur oder einen Austausch von Teilen werden jedoch um einen gewissen Prozentsatz reduziert und können in der Steuererklärung angegeben werden. Wer für die Instandsetzung verantwortlich ist, sollte im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindeutig festgeschrieben sein.
Ob das Leasing bereits eine E-Bike-Versicherung inkludiert, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Häufig ist es so, dass ein Leasing-Anbieter ein Vollkasko-Versicherungsschutz zur Verfügung stellt, den der Kunde dann zusammen mit dem Leasingvertrag erhält.
Manchmal hat der Arbeitgeber auch die Wahl zwischen mehreren Versicherungspaketen. In jedem Fall besteht eine Versicherungspflicht für geleaste E-Bikes. Die Versicherungsraten werden genau wie die Leasingraten vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die konkrete Laufzeit eines Leasing-Vertrages wird immer direkt im Vorfeld zwischen den Vertragspartnern festgelegt, da sich daraus auch die Höhe der monatlichen Leasingraten berechnet. Die meisten Unternehmen, die derzeit das Leasen von E-Bikes in Deutschland anbieten, haben alle eine standardisierte Laufzeit von 36 Monaten, die auch nicht weiter verhandelbar oder änderbar ist. Es ist im Moment daher in der Regel nicht möglich, einen Leasing-Vertrag abzuschließen, der nicht eine Dauer von genau drei Jahren umfasst.
Leasingverträge werden immer über eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Da es sich für Leasing-Anbieter finanziell überhaupt nicht rechnet, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind diese Art der Verträge grundsätzlich von einer Kündigung ausgeschlossen. Nur, wenn eine hohe Abstandszahlung bezahlt wird, die aus den noch ausstehenden Leasingraten und dem Restwert des Fahrzeugs besteht, kann einem Aufhebungsvertrag unter Umständen zugestimmt werden.





