Du hast dir ein neues Dienstrad ausgesucht – zum Beispiel über JobRad, Bikeleasing oder BusinessBike. Doch einfach "von der Stange" willst du es nicht fahren: Ein ergonomischer Sattel soll her, Klickpedale fürs Rennrad, ein Anhänger für Kind und Kegel oder beim E-Bike ein größerer Akku für mehr Reichweite.
Die gute Nachricht: Viele Fahrradteile und Zubehör können tatsächlich mitgeleast werden! Wir erklären, welche Extras leasingfähig sind, wo die Unterschiede bei den Anbietern liegen und was du doch selbst zahlen musst.
Leasingfähige Teile: So funktioniert’s

Ein Lastenrad ist ein typisches Beispiel, bei dem leasingfähige Elemente (Transportboxen, Kindersitze, etc.) dem Rad ein Upgrade verpassen.
Beim Fahrrad-Leasing können nicht nur Fahrräder, sondern auch viele fest verbaute Komponenten direkt über den Vertrag finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise Sattel, Pedale, Bremsen oder Akku-Upgrades. Der Leasingvertrag umfasst dann das gesamte Paket, die Kosten werden in die monatlichen Raten integriert.
Für dich als Nutzer bedeutet dies, dass du das Fahrrad bereits mit der gewünschten Ausstattung nutzen kannst, ohne zusätzliche Anschaffungen. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leasingpakets sind in der Regel nur eingeschränkt möglich.
👉 Du bist beim Dienstrad-Leasing also nicht auf ein Bike von der Stange angewiesen. Es lohnt sich nach Upgrades oder Zubehör Ausschau zu halten.
Zubehör nachträglich leasen – geht das?
Kurz gesagt: Nein. Hast du dein Dienstrad bereits übernommen und stellst später fest, dass der Sattel unbequem ist oder die Box fürs Lastenrad zu klein ausfällt, kannst du Zubehör bei keinem der von uns gecheckten Leasing-Anbieter nachträglich in den Leasingvertrag aufnehmen.
Neue Teile kannst du zwar selbst kaufen – sie laufen dann aber außerhalb des Leasingvertrags und auf eigene Kosten.
Welches Zubehör ist leasingfähig?
Hier kommt eine Liste mit typischem Bike-Zubehör. Wir haben die drei größten deutschen Dienstrad-Leasing-Anbieter verglichen (JobRad, BusinessBike und Bikeleasing. Alle drei haben eine relativ ähnliche Teile-Politik, wobei BusinessBike und Bikeleasing etwas mehr Teile übernehmen.
Faustregel: Fast alle fest am Fahrrad verbauten Teile sind leasingfähig. Bei abnehmbaren Teilen musst im Zweifel beim Anbieter nachgefragt werden. Helm, Kleidung oder Werkzeug sind fast nie leasingfähig.
Sicherheitsausstattung

Ein Schloss ist bei Leasing-Bikes obligatorisch.
✅ Fahrradschloss
✅ Beleuchtungssysteme (Dynamo- und Batteriebeleuchtung)
✅ Rückspiegel
✅Klingel
✅ GPS-Diebstahlschutz (fest verbaut, keine losen GPS-Tracker)
Technik-Upgrades

Mehr Ausdauer: Range-Extender können meist mitgeleast werden.
✅ Akku-Upgrade oder zweiter Akku
✅ Leistungsmesser (fest verbaut)
✅ USB-Ladestation (vom Dynamo)
✅ Bremsen-Upgrade
✅ Pedale- oder Reifen-Upgrade
❌ Werkzeug
Transport und Gepäck

Ob die volle Biketouring-Ausrüstung mitgeleast werden kann, hängt vom Anbieter ab.
✅ Gepäckträger
✅ Kindersitz
❌✅ Fahrradanhänger (JobRad nein, Bikeleasing und BusinessBike ja)
❌✅ Fahrradtaschen und -körbe (JobRad nein, Bikeleasing und BusinessBike ja)
❌ Fahrradträger fürs Auto
Alltags-Zubehör

Helme, Brillen und Bekleidung lassen sich nicht mitleasen.
✅ Schutzbleche und Spritzschutz
✅ Handyhalterungen
✅ Ladegeräte und Ersatzakkus für E-Bikes
✅ Seitenständer
✅ Trinkflaschenhalter
❌ Helm
❌ Bekleidung
❌ Schuhe
Sport- und Touren-Zubehör

Spezielle Pedale - etwa Klickpedale - können in der Regel problemlos geleast werden.
❌✅ Fahrradcomputer (JobRad nein, Bikeleasing und BusinessBike ja)
✅ Ergonomische Griffe und Sättel
✅ Stoßdämpfer
✅ Pedale
Kann ich Verschleißteile durch bessere Teile ersetzen?
In den meisten Leasingverträgen ist mindestens eine jährliche Inspektion enthalten. Müssen dabei Verschleißteile ersetzt werden, kommen in der Regel gleichwertige Komponenten zum Einsatz. Möchtest du auf eigenen Wunsch hochwertigere Teile verbauen lassen – etwa eine bessere Kassette, Kette oder Reifen –, musst du die Mehrkosten selbst tragen.
Welche Reparaturkosten der Leasinganbieter grundsätzlich übernimmt, hängt vom gewählten Service- und Versicherungspaket ab. Bei JobRad gibt es zum Beispiel drei unterschiedliche Servicepakete. Sie unterscheiden sich darin, ob Reparaturen und der Austausch von Verschleißteilen abgedeckt sind – und in welcher Höhe Kosten übernommen werden.
Darf ich Teile am Leasing-Rad verändern?
Hier ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich bleibt das Leasingrad Eigentum des Leasinggebers. Viele Anbieter erlauben nur eingeschränkt oder gar keine Veränderungen während der Laufzeit. Einige Leasingfirmen schreiben sogar explizit vor, dass Umbauten oder Tuningmaßnahmen nicht zulässig sind.
Eine Ausnahme bilden meist kleinere Anbauteile: Lenker, Pedale, Rückspiegel oder Tacho lassen sich in der Regel auf eigene Kosten austauschen. Wichtig dabei: Bewahre die Originalteile unbedingt auf. Denn bei der Rückgabe muss sich das Rad üblicherweise wieder im Originalzustand befinden.
👉 Unser Tipp: Vor Umbauten unbedingt die Vertragsbedingungen prüfen oder beim Anbieter nachfragen.
Fazit: Planung lohnt sich
Wer sein Dienstrad individuell ausstatten möchte, sollte alle Wunsch-Komponenten direkt beim Kauf einplanen. Denn nachträgliches Zubehör lässt sich fast nie leasen. Gleichzeitig lohnt sich ein genauer Blick auf die Unterschiede zwischen den Leasinganbietern – sie entscheiden oft darüber, ob Anhänger, Taschen oder Fahrradcomputer mit ins Paket dürfen oder nicht.





