Die deutschen Gesellschaften der Accell Group (u. a. Haibike, Winora, Ghost) haben am 5. August 2026 Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Ziel ist die Sanierung und Fortführung der Geschäftsbetriebe sowie die Suche nach einem Investor, um die deutschen Marken aus der ebenfalls insolventen internationalen Muttergesellschaft herauszulösen.
Kurz & knapp: Das ist passiert
- Die Accell Germany GmbH sowie ihre Tochtergesellschaften Winora Staiger GmbH, Ghost-Bikes GmbH und E. Wiener Bike Parts GmbH haben Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.
- Grund ist eine andauernde Absatz- und Preiskrise im Fahrradmarkt nach dem Ende des Corona-Booms.
- Die internationale Muttergesellschaft Accell Group, die 2022 von KKR übernommen wurde, ist ebenfalls betroffen und hat weltweit Insolvenzanträge gestellt.
- Die Löhne und Gehälter der rund 370 Mitarbeitenden in Deutschland sind über das Insolvenzgeld bis Ende Oktober 2026 gesichert.

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Haibike, Ghost & Co.: Viele Kultmarken betroffen
Von dem Insolvenzverfahren sind direkt die bekannten Fahrrad- und E-Bike-Marken Winora, Haibike und Ghost betroffen. Ebenso der Fachgroßhändler für Fahrradteile und -zubehör, E. Wiener Bike Parts GmbH, und die Zubehör-Marke XLC als Teil der Accell-Gruppe sind betroffen. Laut den Sanierungsexperten sind diese Marken im Markt gut positioniert und verfügen über eine treue Kundenbasis, was eine solide Grundlage für die Sanierung darstellt.
So soll es nun weitergehen!
Die Unternehmen sollen im Rahmen der Eigenverwaltung saniert werden, was bedeutet, dass die bisherige Geschäftsführung handlungsfähig bleibt und den Prozess selbst steuert – überwacht von einem Sachwalter. Der Geschäftsbetrieb an den Standorten Sennfeld und Waldsassen soll bestmöglich fortgeführt werden. Das erklärte Ziel ist es, einen Investor zu finden, der die deutschen Geschäftstätigkeiten mit den etablierten Marken übernimmt und sie damit aus der internationalen Accell-Gruppe herauslöst.
Welche Folgen hat das für dich als Kunde?
Schade: Die uns vorliegende Pressemitteilung macht hierzu keine direkten Angaben. Es wird jedoch mehrfach betont, dass die "Geschäftsbetriebe während der eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahren bestmöglich fortgeführt werden" sollen. Was das im Detail heißt, wird sich erst noch zeigen müssen – wir bleiben dran.





