Warum dürfen Fahrradlichter nicht blinken? Außerhalb deutscher Grenzen sind sie schließlich legal – und verbessern (subjektiv betrachtet!) die Sichtbarkeit auf dem Rad. Doch ist das wirklich so? Und ändert sich bald an der Regel etwas? Wir haben bei den Beleuchtungs-Profis von Sigma nachgehakt!
Subjektiv betrachtet hat man schnell den Eindruck, dass blinkende Fahrradlichter für mehr Sichtbarkeit und damit mehr Sicherheit sorgen. Schließlich ziehen sie Aufmerksamkeit auf sich – und Aufmerksamkeit bedeutet doch, besser gesehen zu werden? Aber stimmt das wirklich?
Objektiv gesehen ist die Gesetzeslage in Deutschland eindeutig: Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Blinklichter am Fahrrad – abgesehen von speziellen Signalfunktionen – nicht erlaubt. Der Gesetzgeber argumentiert, dass ein blinkendes Licht die Abstandseinschätzung und Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer stören kann. Wer vor einem Fahrzeug mit blinkendem Rücklicht fährt, kann schlechter einschätzen, wie weit es entfernt ist oder wie schnell es sich bewegt.
Bewiesen ist das allerdings nicht eindeutig – genauso wenig wie die These, dass ausschließlich dauerhaft leuchtendes Licht mehr Sicherheit bringt. Klar ist aber: Mehr Licht ist nicht automatisch besseres Licht. Zu helles Licht kann blenden und damit andere und den Radfahrer zugleich selbst gefährden. Das normative Ziel ist die sichere Teilnahme aller Beteiligten am Verkehr.
Wir stehen für #ridesafe – für Sicherheit, Sichtbarkeit und verantwortungsbewusste Lichttechnik. Unser Anspruch ist es, Radfahren in den unterschiedlichsten Anwendungssituationen sicherer zu machen – mit Lösungen, die schützen, ohne zu blenden oder zu irritieren. Deshalb entwickeln wir zugelassene Beleuchtungssysteme mit K-Nummer, die höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Wir stehen hinter der Idee, dass Lichtsysteme klar geregelt und geprüft sein müssen – denn nur so bleibt Sicherheit verlässlich und nachvollziehbar. Gleichzeitig treiben wir Innovation dort voran, wo sie sinnvoll eingesetzt werden kann: etwa bei Bremslicht- und Notfallbremslichtfunktionen, die in kritischen Momenten entscheidende Vorteile bringen. Unser Ziel: Licht, das mitdenkt – smart, dynamisch und sicher. Wir plädieren beispielsweise für ein dauerhaftes Tagfahrlicht. Es erhöht die Sichtbarkeit bei Tag, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu stören oder zu blenden. So wird man besser gesehen, ohne zu irritieren.
Europaweit ist das Bild uneinheitlich. In einigen Ländern sind blinkende Fahrradlichter weitverbreitet und sogar empfohlen. Andere Märkte, die sie zunächst erlaubt hatten, gehen inzwischen wieder dazu über, sie zu verbieten oder zumindest einzuschränken. Als international tätiges Unternehmen entwickeln wir auch Produkte für Märkte mit unterschiedlichsten Normierungspflichten.
Die Anforderungen und Bedingungen im Straßenverkehr verändern sich stetig – und mit ihnen auch die Erfahrungen, die wir tagtäglich sammeln. Daher wird es in Zukunft notwendig sein, bestehende Regelungen immer wieder an neue Gegebenheiten anzupassen. Ganz ausschließen lässt sich eine Lockerung der Vorschriften nicht. Erste Anpassungen gibt es bereits: So ist etwa das Notfallbremslicht, das beim starken Bremsen kurzzeitig blinkt, inzwischen auch in Deutschland zugelassen und kommt bei ausgewählten Rückleuchten zum Einsatz. Ob das ein erster Schritt hin zu flexibleren Lichtregelungen ist, bleibt abzuwarten.
Unser Kommentar

Das Verbot blinkender Rücklichter am Fahrrad ist eine typisch deutsche Widersprüchlichkeit: Ist das blinkende Rücklicht fest am Fahrrad montiert, ist es verboten - trägt man das blinkende Rücklicht hingegen am Körper, etwa am Helm, Rucksack oder der Kleidung, ist es erlaubt. Durch solche Angriffe auf den gesunden Menschenverstand führt der Gesetzgeber seine eigenen, durchaus guten Argumente pro Blinklichtverbot ad absurdum: Das menschliche Auge kann bei blinkenden Lichtern die Entfernung schlechter einschätzen als bei durchgängig leuchtenden, bei fotosensiblen Menschen kann zumindest sehr hochfrequentes Blinken epileptische Anfälle verursachen. Dass das menschliche Auge unterscheidet zwischen fest am Rad und fest am Menschen montiertem Blinklicht oder das ein - völlig legales - Nebeneinander von Dauerleuchten und Blinken weniger irritierend sein soll, kann hingegen niemand ernsthaft glauben. Insofern wäre konsequent: vollständiges Verbot - oder Freigabe. Ich plädiere für letzteres.





