Warum dürfen Fahrradlichter nicht blinken? BikeX klärt auf!

Es gibt keine dummen Fragen!
Warum dürfen Fahrradlichter nicht blinken?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 13.11.2025
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BikeX Lichttest 2024
Foto: Moritz Schwertner

Warum dürfen Fahrradlichter nicht blinken? Außerhalb deutscher Grenzen sind sie schließlich legal – und verbessern (subjektiv betrachtet!) die Sichtbarkeit auf dem Rad. Doch ist das wirklich so? Und ändert sich bald an der Regel etwas? Wir haben bei den Beleuchtungs-Profis von Sigma nachgehakt!

Pamela Busch
Division Manager Global Communication, Sigma-Elektro GmbH
Warum dürfen Fahrradlichter in Deutschland nicht blinken?

Subjektiv betrachtet hat man schnell den Eindruck, dass blinkende Fahrradlichter für mehr Sichtbarkeit und damit mehr Sicherheit sorgen. Schließlich ziehen sie Aufmerksamkeit auf sich – und Aufmerksamkeit bedeutet doch, besser gesehen zu werden? Aber stimmt das wirklich?
Objektiv gesehen ist die Gesetzeslage in Deutschland eindeutig: Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Blinklichter am Fahrrad – abgesehen von speziellen Signalfunktionen – nicht erlaubt. Der Gesetzgeber argumentiert, dass ein blinkendes Licht die Abstandseinschätzung und Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer stören kann. Wer vor einem Fahrzeug mit blinkendem Rücklicht fährt, kann schlechter einschätzen, wie weit es entfernt ist oder wie schnell es sich bewegt.
Bewiesen ist das allerdings nicht eindeutig – genauso wenig wie die These, dass ausschließlich dauerhaft leuchtendes Licht mehr Sicherheit bringt. Klar ist aber: Mehr Licht ist nicht automatisch besseres Licht. Zu helles Licht kann blenden und damit andere und den Radfahrer zugleich selbst gefährden. Das normative Ziel ist die sichere Teilnahme aller Beteiligten am Verkehr.

Wie ist eure Haltung bei Sigma?

Wir stehen für #ridesafe – für Sicherheit, Sichtbarkeit und verantwortungsbewusste Lichttechnik. Unser Anspruch ist es, Radfahren in den unterschiedlichsten Anwendungssituationen sicherer zu machen – mit Lösungen, die schützen, ohne zu blenden oder zu irritieren. Deshalb entwickeln wir zugelassene Beleuchtungssysteme mit K-Nummer, die höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen. Wir stehen hinter der Idee, dass Lichtsysteme klar geregelt und geprüft sein müssen – denn nur so bleibt Sicherheit verlässlich und nachvollziehbar. Gleichzeitig treiben wir Innovation dort voran, wo sie sinnvoll eingesetzt werden kann: etwa bei Bremslicht- und Notfallbremslichtfunktionen, die in kritischen Momenten entscheidende Vorteile bringen. Unser Ziel: Licht, das mitdenkt – smart, dynamisch und sicher. Wir plädieren beispielsweise für ein dauerhaftes Tagfahrlicht. Es erhöht die Sichtbarkeit bei Tag, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu stören oder zu blenden. So wird man besser gesehen, ohne zu irritieren.

Sind denn Blinklichter jenseits deutscher Grenzen erlaubt?

Europaweit ist das Bild uneinheitlich. In einigen Ländern sind blinkende Fahrradlichter weitverbreitet und sogar empfohlen. Andere Märkte, die sie zunächst erlaubt hatten, gehen inzwischen wieder dazu über, sie zu verbieten oder zumindest einzuschränken. Als international tätiges Unternehmen entwickeln wir auch Produkte für Märkte mit unterschiedlichsten Normierungspflichten.

Und wie geht’s weiter?

Die Anforderungen und Bedingungen im Straßenverkehr verändern sich stetig – und mit ihnen auch die Erfahrungen, die wir tagtäglich sammeln. Daher wird es in Zukunft notwendig sein, bestehende Regelungen immer wieder an neue Gegebenheiten anzupassen. Ganz ausschließen lässt sich eine Lockerung der Vorschriften nicht. Erste Anpassungen gibt es bereits: So ist etwa das Notfallbremslicht, das beim starken Bremsen kurzzeitig blinkt, inzwischen auch in Deutschland zugelassen und kommt bei ausgewählten Rückleuchten zum Einsatz. Ob das ein erster Schritt hin zu flexibleren Lichtregelungen ist, bleibt abzuwarten.

Unser Kommentar

ROADBIKE,Moritz Pfeiffer
Moritz Pfeiffer
Redaktionsleiter ROADBIKE