Neuer Erlass: Schulwege in NRW sollen autofrei werden

Bald Autoverbot vor Schulen?
Neuer Erlass: Schulwege in NRW sollen autofrei werden

Veröffentlicht am 15.02.2024
Ein neuer Erlass in NRW soll den Schulweg für Kinder sicherer machen.
Foto: Imgorthand / Getty Images

Der allmorgendliche Stau vor Schulen könnte bald ein Ende haben. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland hat als deutschlandweit erstes eine landesweite Regelung für Schulstraßen herausgegeben. Der Erlass ermöglicht, Schulstraßen einzurichten und diese nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben. Bisher waren die Kommunen mit solchen Regelungen zögerlich, entsprechende Erlasse auf Landesebene fehlten. Das ändert sich jetzt. Den viel kritisierten "Elterntaxis" vor Schulgeländen wird damit der Kampf angesagt.

Ein Schritt in Richtung "Vision Zero"

"Das NRW-Ministerium hat Pionierarbeit geleistet. Andere Bundesländer werden bald folgen. Schulstraßen werden sich im gesamten Bundesgebiet verbreiten und Schulwege allerorts sicherer für Kinder machen", sagt Simone Kraus, Sprecherin Kidical Mass Aktionsbündnis. Und ergänzt: "Schulstraßen sind Leuchtturmprojekte für aktive Mobilität von Kindern und ein wichtiger Bestandteil für die Mobilitätswende in Deutschland." Das ist ein großer Schritt in Richtung "Vision Zero", also dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken, aber auch eine Aufforderung an die Bundespolitik, schnellstmöglich eine wirkliche Reform von StVG und StVO umzusetzen.

Den Erfolg führen die Organisatoren auf das Schulstraßen-Rechtsgutachten und die Schulstraßen-Aktionstage in ganz Deutschland zurück. Erst Köln, dann Berlin, dann deutschlandweit: Mithilfe vieler engagierter Eltern und Initiativen wurden Schulstraßen im Rahmen von Aktionstagen erlebbar gemacht und haben das Interesse der Kommunen geweckt. Mittlerweile gibt es über zehn Kommunen, die Schulstraßen-Pilotprojekte ins Leben gerufen haben.

Kinderfreundliche Mobilität

Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) ergänzt: "Dennoch ist eine Reform der Straßenverkehrsordnung unverzichtbar, um die Verkehrswende voranzubringen und kinderfreundliche Mobilität zu fördern. Wir fordern Schulstraßen auch im Bundesrecht zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (StVO § 45, Absatz 9) zu reformieren." Dieser Nachweis der Gefahrenlage ist bisher Voraussetzung, um überhaupt Eingriffe in den Straßenverkehr im Interesse der Sicherheit vorzunehmen.

Gerade deswegen sei der Erlass aus Nordrhein-Westfalen ein Riesenerfolg, so Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: "Mit dem Erlass machen wir einen sehr großen Schritt nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern es ist ein Meilenstein hin zur bundesweiten Verbreitung von Schulstraßen und damit zu mehr Sicherheit auf Schulwegen. Dieses Signal geht jetzt von Nordrhein-Westfalen aus: Schulstraßen werden kommen, zuerst in Nordrhein-Westfalen, bald schon in ganz Deutschland."

Mehr Infos zum Thema gibt es beim Verkehrsclub Deutschland oder bei der Organisation Kidical Mass.