Wer ein Lastenrad als Autoersatz nutzt, hat vermutlich schon selbst die Erfahrung gemacht, dass sich die Parkplatzsuche nicht immer einfach gestaltet. Vor allem im engen innerstädtischen Bereich geht es häufig wuselig zu und an den Radständern gibt es kein freies Plätzchen mehr. Zumal du mit einem Cargobike auch nach einem XXL-Stellplatz Ausschau halten solltest. Was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Unser Artikel gibt Aufschluss!
1. Verkehrsbehinderungen vermeiden
Manch Radfahrende juckt es sicherlich schon einmal, das E-Lastenrad einfach auf der Fahrbahn abzustellen. Schließlich machen das die Autofahrenden ja auch, z. B. auf Radwegen oder vor Geschäften. Aber was die anderen vormachen, sollte man nicht einfach kopieren. Die Grundregel beim Parken von Cargobikes lautet: Verkehrsbehinderungen vermeiden und keine anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. Ob es einen Strafzettel gibt, wenn du den Weg blockierst? Schwierig zu beantworten, weil schwierig nachzuweisen. Siehe auch Punkt 6.
2. Fußwege nicht blockieren
Selbst große, dreirädrige Lastenräder dürfen theoretisch wie Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden – und das ist auch die Regel. Aber: Auf Fußgänger muss dabei Rücksicht genommen werden. Das schließt auch Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator ein. Diese dürfen nicht zu gefährlichen Umwegen gezwungen werden, sondern müssen problemlos passieren können. Deshalb: "Achte beim Abstellen auf die Gehwegbreite und parke nicht an Engstellen", rät Jörg Matheis vom Cargobike-Hersteller Riese & Müller.
3. Auf Symbole achten
Noch selten sind spezielle Parkflächen für Lastenradfahrer, obwohl seit 2020 das konkrete Ausweisen mit einem eigenen Verkehrszeichen laut Straßenverkehrsordnung möglich ist. Auf den ausgewiesenen Flächen ist ausschließlich das Parken von Cargobikes erlaubt. Die Parkbügel sind etwas kürzer, stehen dafür weiter auseinander. So können die Transporter problemlos abgestellt werden.
4. Lieferzonen richtig nutzen
Um die Gehwege oder die Fahrbahn nicht zu blockieren, gibt es für Lastenradfahrer die Option, Be- und Entladezonen zu nutzen. "Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge. Das Be- und Entladen sollte zudem möglichst zügig erfolgen", so Henning Voss vom Spezialradvertrieb Voss. Achtung: Das Be- und Entladen bezieht sich wie bei Kraftfahrzeugen nur auf Waren und Transportgüter. Kinder oder Personen aus dem Lastenrad aussteigen zu lassen, ist bei offizieller Auslegung in einer Ladezone nicht gestattet.
5. Am Straßenrand nur mit Beleuchtung
Lastenräder dürfen, wie jedes andere Fahrrad auch, am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Doch Achtung: Der Zusatz in der StVO dazu lautet jedoch: Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wozu auch Fahrräder zählen, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen. "Man sollte deshalb immer eine Akku-Rückleuchte dabeihaben, um das Lastenrad verkehrsgerecht auch nachts parken zu können", rät Sebastian Göttling vom Lichtspezialisten Busch & Müller.
6. Parkschein lösen
Kostenpflichtige Parkplätze sind nicht exklusiv für Autos vorgesehen. Fahrräder, insbesondere Lastenräder, dürfen ebenfalls dort geparkt werden – wenn die Fahrer einen Parkschein lösen. In der Praxis steht man aber schnell vor der Frage: Wo bringe ich den Parkschein am Rad an? Und wie will das Ordnungsamt eine Ordnungswidrigkeit nachweisen? Diese Fragen können im aktuellen Alltagsgebrauch noch nicht beantwortet werden. Eine Ausnahme ist aktuell Hamburg. Dort hat die Verkehrsbehörde klargestellt, dass Lastenräder kostenlos am Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen abgestellt werden dürfen – selbst wenn für abgestellte Automobile eine Parkgebühr fällig ist.
7. Über Sharing nachdenken
Wer die angespannte Parksituation satt hat und nur gelegentlich ein Cargobike benötigt, kann auch eines von diversen Sharing-Angeboten für Lastenräder nutzen. In vielen Städten sind die Ausleihen sogar kostenlos.
Welche Lastenräder gibt es überhaupt?
Auf BikeX geben wir einen Überblick über die wichtigsten Lastenrad-Kategorien!