Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Radfahrende ab einer Gesamtzahl von 16 einen so genannten geschlossenen Verband bilden. Das bedeutet, dass in dieser Gruppe zu zweit nebeneinander gefahren werden darf, Radwege selbst bei Kennzeichnung mit blauem Schild nicht benutzt werden müssen und der Verband wie ein Fahrzeug zu behandlen ist. Sprich: An Kreuzungen und Einmündungen braucht nur der erste Teil des Verbandes die Vorfahrt zu beachten oder ein Verkehrszeichen zu befolgen. Der übrige Verband darf nachfolgen.
Eine Petition des Rennradtreffs Augsburg will nun erreichen, dass diese Regeln schon für Gruppen ab sechs Personen gelten. Laut den Initiatoren würde eine Reduzierung der notwendigen Personenzahl für einen geschlossenen Verband
- die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen,
- Radwege entlasten und Konflikte mit anderen Nutzern reduzieren,
- die Rechtssicherheit für Rennrad- und Trainingsgruppen verbessern,
- und die StVO an die veränderten Bedingungen des Radverkehrs anpassen.
Mit dem letzten Punkt spielen die Initiatoren vor allem darauf an, dass die derzeitige Rechtslage aus dem Jahr 2013 stammt, der Radverkehr seither aber massiv zugenommen und sich zudem gewandelt hat – zum Beispiel durch E-Bikes und Lastenräder.

Meiner Erfahrung nach ist die aktuell geltende Regelung, dass Gruppen erst ab 16 Personen auf der Straße und auch nebeneinander fahren dürfen, in der Praxis tatsächlich für alle Beteiligten von Nachteil – ganz abgesehen davon, dass viele die Regel des geschlossenen Verbands überhaupt nicht kennen. Hält man sich an die Regel und fährt, wo vorhanden, auf dem Radweg, entstehen schnell Konflikte mit Fußgängern, Kindern oder langsameren Radfahrenden. Fährt man wie vorgesehen in Einerreihe auf der Straße, ist schon eine Gruppe von sechs oder acht Radfahrenden sehr lang – von 15 Radfahrenden ganz zu schweigen. Überholvorgänge durch Autos werden dadurch zum Sicherheitsrisiko: Autos überholen oft ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand oder scheren während des Überholvorgangs wieder nach rechts ein und "trennen" so die Gruppe auf. Oder sie müssen lange Zeit warten, um sicher überholen zu können.
Dass ein geschlossener Verband in seiner Gesamtheit Vorfahrt hat, wenn die Spitze an einer Kreuzung oder Einmündung bei freier Straße eingefahren ist, und auch die "Nachhut" noch fahren darf, selbst wenn dann ein Auto kommt, führt ebenfalls regelmäßig zu gefährlichen Situationen: Autofahrer gewähren diese Vorfahrt oft nicht, Radfahrende bremsen aus Selbsterhaltungstrieb.
Um die Sicherheit für Rennradfahrende zu erhöhen, wäre es meiner Meinung nach tatsächlich sinnvoll, wenn Gruppengrößen bereits ab sechs oder auch acht Personen einen geschlossenen Verband bilden dürften.