Petition fordert mehr Rechte für Rennradfahrer

Petition fordert mehr Rechte für Rennradfahrer
Geschlossener Verband schon ab 6 statt 16 Personen?

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ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.10.2025
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Petition Rennradtreff Augsburg, Rennradgruppe in Zweierreihe
Foto: ChatGPT / Rennradtreff Augsburg

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Radfahrende ab einer Gesamtzahl von 16 einen so genannten geschlossenen Verband bilden. Das bedeutet, dass in dieser Gruppe zu zweit nebeneinander gefahren werden darf, Radwege selbst bei Kennzeichnung mit blauem Schild nicht benutzt werden müssen und der Verband wie ein Fahrzeug zu behandlen ist. Sprich: An Kreuzungen und Einmündungen braucht nur der erste Teil des Verbandes die Vorfahrt zu beachten oder ein Verkehrszeichen zu befolgen. Der übrige Verband darf nachfolgen.

Eine Petition des Rennradtreffs Augsburg will nun erreichen, dass diese Regeln schon für Gruppen ab sechs Personen gelten. Laut den Initiatoren würde eine Reduzierung der notwendigen Personenzahl für einen geschlossenen Verband

  • die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen,
  • Radwege entlasten und Konflikte mit anderen Nutzern reduzieren,
  • die Rechtssicherheit für Rennrad- und Trainingsgruppen verbessern,
  • und die StVO an die veränderten Bedingungen des Radverkehrs anpassen.

Mit dem letzten Punkt spielen die Initiatoren vor allem darauf an, dass die derzeitige Rechtslage aus dem Jahr 2013 stammt, der Radverkehr seither aber massiv zugenommen und sich zudem gewandelt hat – zum Beispiel durch E-Bikes und Lastenräder.

Moritz Pfeiffer
Moritz Pfeiffer
Redaktion ROADBIKE