Zuger Waldgesetz: Einschränkungen für Mountainbiker

Neues Waldgesetz im Kanton Zug
Massive Einschränkungen für Mountainbiker

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Zuletzt aktualisiert am 27.11.2024
Rear view of woman riding mountain bike down forest trail on sunny afternoon
Foto: Digital Vision

Das neue Zuger Waldgesetz sorgt für erhebliche Einschränkungen im Mountainbikesport – und löste zuletzt heftige Diskussionen aus. Der Kern der Auseinandersetzung: Mountainbiker sollen künftig nur noch auf jenen Wegen fahren dürfen, die im kantonalen Richtplan als Mountainbike-Routen ausgewiesen sind.

Diese Unsicherheit brachte die Interessengemeinschaft Mountainbike Zug (IG MTB Zug) und lokale Vereine dazu, das Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen. Für die Mountainbike-Community steht viel auf dem Spiel. Neben der Einschränkung des Trailnetzwerks sehen sie auch die Entwicklung des Mountainbikesports in Zug gefährdet. Nun wurde abgestimmt!

Deutliche Zustimmung zur Gesetzesrevision

Wie die SAZ-Bike berichtet, hat am Sonntag, den 24. November, die Stimmbevölkerung des Kantons Zug mit einer deutlichen Mehrheit für die Teilrevision des Waldgesetzes gestimmt. Mit 72,8 Prozent Ja-Stimmen (28.397 Stimmen) und 27,2 Prozent Nein-Stimmen (10.633 Stimmen) wurde das von der Interessengemeinschaft (IG) Mountainbike initiierte Referendum klar abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,2 Prozent.

Strenge Regeln für das Mountainbiken

Das neue Gesetz erlaubt das Radfahren im Wald künftig nur noch auf Waldstraßen und den im Richtplan ausgewiesenen Mountainbike-Routen. Damit werden Fahrten auf schmalen Waldwegen bzw. Trails weitgehend untersagt. Die IG Mountainbike und lokale Radsportvereine hatten versucht, mit einem Referendum gegen diese Einschränkungen zu mobilisieren, stießen jedoch auf wenig Unterstützung.

Argumente für den Waldschutz überzeugen Mehrheit

Befürworter der Revision, darunter Regierungsrat Andreas Hostettler und der Verband der Waldeigentümer "Wald Zug", begrüßen, laut SRF, die neuen Regelungen. Sie betonen, dass das Gesetz den Wald als Lebensraum für Pflanzen und Tiere schützen soll, während er weiterhin als Erholungsraum für Menschen genutzt werden kann. "Das Ergebnis zeigt, dass viele mit dem Gesetz zufrieden sind", so Seppi Roth, Präsident von Wald Zug.

Mountainbike-Community zeigt sich enttäuscht

Die IG Mountainbike allerdings, äußerte große Enttäuschung über das Ergebnis. Vor allem die fehlende Berücksichtigung attraktiver und vielseitiger Routen im Richtplan war ein zentraler Kritikpunkt. Zwar können Mountainbiker weiterhin auf Waldstraßen fahren, jedoch sind Singletrails, die bislang eine wichtige Rolle für die Bike-Community spielten, nur noch eingeschränkt nutzbar. Besonders bemängelt wurden das Fehlen kurzer und einfacher Strecken, die für Nachwuchstrainings geeignet wären.

Manuel Sigrist, Präsident der IG Mountainbike, betonte, dass trotz der Niederlage die Arbeit weitergehe: "Für uns heisst das jetzt, dass wir im Kantonsrat lobbyieren müssen, damit wir ein möglichst attraktives Routennetz in den Richtplan bekommen." Die genaue Gestaltung des Richtplans bleibt vorerst unklar.