- Wie funktioniert E-Bike Leasing?
- Was sind die Vorteile des E-Bike Leasings?
- Was sind die Nachteile des E-Bike Leasings?
- Kann man als Privatperson ein E-Bike leasen?
- Können Selbstständige ein E-Bike leasen?
- Welche Leasingfirmen gibt es für E-Bikes?
- Was kostet das Leasen eines E-Bikes?
- Wie funktioniert eine Gehaltsumwandlung?
- Kann man durch ein geleastes E-Bike Steuern sparen?
Wer sich statt zum Leasen zum Kauf eines E-Bikes entscheidet, hat aufgrund des mittlerweile sehr großen Marktes die Qual der Wahl. Eine umfangreiche und kompetente Kaufberatung kann bei der Entscheidung helfen.
Wie funktioniert E-Bike Leasing?
Es gibt verschiedene Varianten des E-Bike Leasings. Im gängigen Modell schließt der Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit einem entsprechenden E-Bike Leasing Anbieter wie Jobrad oder Eurorad und stellt das E Bike dann seinem Arbeitnehmer zur Verfügung. Die monatlichen Leasingraten werden diesem dann von seinem Bruttogehalt abgezogen. In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Da mit dem Pedelec Leasing viele Steuervorteile verbunden sind, lohnt sich das Leasen finanziell gegenüber dem Kauf erheblich. Neben Arbeitnehmern können das Leasing-Modell auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Organisationen, Kommunen und manchmal auch Privatpersonen in Anspruch nehmen.
Was sind die Vorteile des E-Bike Leasings?
Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ergeben sich durch den Abschluss eines E Bike Leasingvertrages einige Vorteile.
Von folgenden Vorteilen können Arbeitnehmer profitieren:
✔️ Die Leasingraten sind im Vergleich zu den Monatsraten bei einer Finanzierung geringer, da nur die Nutzung des Ebikes bezahlt werden muss.
✔️ Die finanzielle Belastung fällt im Vergleich zum Direktkauf erheblich geringer aus.
✔️ Auch andere im selben Haushalt lebende Personen dürfen das Ebike mitbenutzen.
✔️ Die Nutzung mehrere Ebikes ist zulässig, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende haben durch das E-Bike Leasing diese Vorteile:
✔️ Leasingraten können in der Steuererklärung zu 100 % als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
✔️ Für die private Nutzung werden keine Steuern erhoben.
✔️ Ebike Versicherungen und andere Serviceleistungen können freiwillig in Anspruch genommen werden.
✔️ Die zurückgelegten Kilometer für den Arbeitsweg können als Entfernungspauschale von der Steuer abgesetzt werden.
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Was sind die Nachteile des E-Bike Leasings?
Neben den vielen Vorteilen des E-Bike Leasings muss auch mit ein paar Nachteilen gerechnet werden.
Diese Nachteile spielen für Arbeitnehmer eine Rolle:
❌ Durch das verringerte Bruttoeinkommen gibt es auch verhältnismäßig weniger Lohnersatzleistungen (wie Krankengeld, Elterngeld etc.) und Rentenzahlungen.
❌ Es entsteht keine gesicherte Kaufoption für das geleaste Ebike.
❌ Die Zahlung der Leasingraten über die gesamte Laufzeit (meist 3 Jahre) ist verpflichtend und kann in der Regel nicht vorzeitig abgebrochen werden.
❌ Die Möglichkeit der Übernahme des geleasten Ebikes besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Leasing-Laufzeit Bestand hat.
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende müssen mit folgenden Nachteilen rechnen:
❌ Über die Dauer des Leasing-Zeitraumes kann nur ein bestimmtes Ebike verwendet werden.
❌ Auch bei finanziellen Schwierigkeiten müssen alle Leasingraten bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden.
Kann man als Privatperson ein E-Bike leasen?
Das E-Bike Leasing ist normalerweise Arbeitgebern und deren Mitarbeitern vorbehalten. Mittlerweile gibt es jedoch auch Leasing Anbieter, die E Bikes an Privatpersonen offerieren. Das Konzept lohnt sich unabhängig des beruflichen Kontextes leider meist nicht sehr, da eine Privatperson das E Bike nicht steuerlich geltend machen kann und so finanziell kaum vom E-Bike Leasing profitiert. Nur die oft überschaubaren monatlichen Leasingraten können für eine Entscheidung für die Leasing-Option sprechen. In München und Starnberg bietet zum Beispiel das Unternehmen Wunjoo (http://wunjoo-erace.de/) das E-Bike Leasing für Privatleute an.
Können Selbstständige ein E-Bike leasen?
Wer ein Gewerbe betreibt, freiberuflich tätig oder selbstständig ist, kann ebenso von den vielen Vorteilen des E-Bike Leasings profitieren. Allerdings kann ein Leasingvertrag nur dann profitabel abgeschlossen werden, wenn das E Bike als Dienstrad über die Firma geleast wird. Dann lassen sich die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten bei der Steuererklärung angeben . Eine private Nutzung des Dienst E Bikes ist seit 2019 steuerfrei möglich.
Welche Leasingfirmen gibt es für E-Bikes?
In Deutschland gibt es ein paar E-Bike Leasing Anbieter, die den Markt dominieren. Vor allem bei diesen Unternehmen können E-Bikes geleast werden:
Nicht alle diese Leasing Anbieter eignen sich gleich gut für jeden Verbraucher. So gibt es beispielsweise Unterschiede im Brutto-Höchstwert. Außerdem bieten all diese Unternehmen verschiedene Versicherungspakete an, die mal günstiger, mal teurer ausfallen. Oft ist es der Inhalt der Versicherung, der entscheidet, welcher E-Bike Leasing Anbieter einem anderen vorgezogen werden. Ebenso muss gleich zu Beginn geprüft werden, an wen ein Anbieter seine E Bikes vergibt. Die Firmen Lease a Bike und Eurorad offerieren ihre Fahrräder und Pedelecs beispielsweise ausschließlich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während Jobrad und Mein Dienstrad ihre E Bikes auch an Selbstständige bereitstellen. Worin sich alle Anbieter einig sind, ist die Tatsache, dass die Leasing-Laufzeit 3 Jahre umfasst.
Eine umfangreiche Übersicht über die verschiedenen Kriterien und Vertragsbedingungen der wichtigsten deutschen E-Bike Leasing Anbieter findet man hier.
Was kostet das Leasen eines E-Bikes?
Die genauen Kosten des E-Bike Leasings hängen von dem Wert des E Bikes und der Höhe der E Bike Versicherungsrate ab. Auch das Bruttogehalt, sowie der optionale Arbeitgeberzuschuss und ein paar andere Faktoren können Einfluss auf die Kostenkalkulation haben. Welche Raten im Einzelfall auf einen Verbraucher zukommen, kann häufig auf den Anbieter-Seiten in einem Tool berechnet werden. So zum Beispiel hier: https://www.eurorad.de/leasing-rechner/. Meist fallen Leasingraten im mittleren und oberen zweistelligem Bereich an.
Wie funktioniert eine Gehaltsumwandlung?
Bei einer Gehaltsumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen gewissen Teil seines Bruttogehalts und bekommt dafür einen Sachlohn – also in diesem Fall ein geleastes E Bike. Das Bruttogehalt wird über die gesamte Laufzeit des Leasings verringert. Ob die gesamte Leasingrate vom Gehalt abgezogen wird oder nur ein Teil davon, hängt davon ob, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt oder nicht.
Der Vorteil von Gehaltsumwandlungen ist, dass der Arbeitnehmer das Pedelec mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises im Monat versteuern muss. Für E Bikes, die nach 2020 geleast werden, gilt eine Versteuerung von 0,25 %. Dadurch sparen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bares Geld. Damit das Finanzamt das Leasing-Modell anerkennt, müssen entsprechende Anpassungen im Arbeitsvertrag vorgenommen und ein Überlassungsvertrag hinzugefügt werden.
Kann man durch ein geleastes E-Bike Steuern sparen?
Durch das E-Bike Leasing entstehen gleich mehrere Steuervorteile, und zwar sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. So gelten vor allem für Betriebsräder, die erstmals zwischen 2019 und 2030 verwendet werden, jede Menge Steuervergünstigungen. Wie beim Dienstauto lassen sich außerdem für jeden Entfernungskilometer Arbeitsweg 0,30 € als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Das kann im Jahr mehrere hundert Euro bedeuten. Zusätzlich werden monatlich 1 % des E Bike Neupreises zum Gehalt als geldwerter Vorteil aufgeschlagen. Es gibt also mehrere Wege, durch ein geleastes E Bike Steuern zu sparen.