Fahrradlichter gibt es in allen Formen und Helligkeiten – doch nicht jedes ist auf deutschen Straßen erlaubt. Wer mit einer nicht-StVZO-konformen Beleuchtung unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet im schlimmsten Fall seine Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer. Aber was genau bedeutet "nicht konform", und welche Konsequenzen drohen? Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um Ärger zu vermeiden.
Wann ist ein Licht am Fahrrad StVZO-konform?
Die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern sind in § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erläutert. Da dieser Text länger und komplizierter ist, als man beim Thema "Licht am Fahrrad" denken würde, gibt’s hier die Kompaktversion. Wer es trotzdem ganz genau wissen will, findet hier den Volltext.
Vorne am Fahrrad …
✔️ muss ein Scheinwerfer für weißes Abblendlicht sorgen
✔️ muss ein weißer Frontreflektor angebracht sein (kann auch im Scheinwerfer verbaut sein)
✔️ muss die Lichtanlage zwischen 400 und 1200 mm Höhe angebaut sein
Hinten am Fahrrad …
✔️ muss ein Rücklicht für rotes Licht sorgen.
✔️ Muss ein roter Rückstrahler angebracht sein (kann auch im Rücklicht verbaut sein)
✔️ Muss die Lichtanlage zwischen 250 und 1200 mm Höhe angebaut sein
Insgesamt gilt:
- Als Energiequellen sind eine Lichtmaschine (Dynamo), die Kopplung an den E-Bike-Antrieb, Batterien und wieder aufladbare Akkus erlaubt
- Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein.
- Zusätzlich zum Licht muss das Fahrrad mit seitlichen Reflektoren und Reflektoren an den Pedalen ausgerüstet sein.
Tipp: Praktische Tipps rund um die Beleuchtung am Fahrrad findet ihr auch in unserem Ratgeber Fahrradbeleuchtung.
Welche Fahrradbeleuchtung ist NICHT StVZO-konform?
Die Regeln kennen wir nun. Heißt im Umkehrschluss, die folgenden Dinge sind keine erlaubte Fahrradbeleuchtung:
❌ Licht NUR am Helm oder Rucksack anbringen (als Zusatz ist es okay)
❌ Blinkendes Licht am Fahrrad (an Helm oder Rucksack ist es okay)
❌ Licht ohne amtliches Prüfzeichen, das die StVZO-Konformität bestätigt
❌ Leuchten aus anderen Ländern, die nicht den deutschen Standards entsprechen
Übrigens: In Deutschland dürfen nur StVZO-konforme Lichter verkauft werden. Wenn du deine Lampe in einem Fahrradladen kaufst, gehst du also auf Nummer sicher.
Was passiert, wenn meine Lampe nicht der StVZO entspricht?
Die Regeln kennen wir nun. Was aber, wenn deine Radbeleuchtung nicht diesen Regeln entspricht? Wenn sie zu hell ist? Zu dunkel? Oder zu alt?
Hier gilt grundsätzlich das gleiche, wie wenn du gar kein Licht hast, bestätigt uns auf Nachrfage auch die Polizei München. Wer bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, mit fehlendem oder nicht vorschriftsmäßigem Licht unterwegs ist, zahlt 20 Euro Verwarngeld.
Gefährdet er dabei andere, sind es 25 Euro. Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung werden Radfahrende mit 35 Euro zur Kasse gebeten. Die technische Hochwertigkeit einer Beleuchtung spielt dabei keine Rolle.
🏆 Fahrradlicht: Die BikeX Testsieger und Preis-Leistungs-Tipps
Diese Fahrradlampen haben uns 2024 und in den Jahren zuvor am meisten überzeugt. Ausführliche Testberichte zu allen Leuchten gibt's in unserem großen Fahrradlicht-Test.
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