4 Dinge, die jedes Fahrrad haben MUSS

Verkehrssicheres Fahrrad
4 Dinge, die jedes Fahrrad haben MUSS

Zuletzt aktualisiert am 28.08.2023
Wann ist ein Fahrrad verkehrssicher?
Foto: Tobias Cornille / Unsplash.com

Wenn dich auf deinem Fahrrad heute die Polizei zur Kontrolle anhält – hätten sie etwas zu beanstanden? Nein? Sicher? Nicht die seit Wochen kaputte Vorderbremse? Oder die schicken schwarzen Pedalen ohne reflektierende Elemente? Oder das flackernde Anklemmlicht am Sattelrohr? Wir klären, welche Dinge am Fahrrad nur nervig sind und welche Bußgeld kosten.

Hier sind die vier Dinge, die jedes Rad laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) haben muss, um verkehrssicher zu sein:

1. Funktionierende Bremsen

E-Lastenrad I Test Bullitt ePinion I Detail Hope Bremsen und Pinion Schaltgriff
Agron Beqiri

Bremsen am Rad sind ein straßenverkehrstechnisches Must-Have. Wohl niemand will ernsthaft ohne unterwegs sein. Vorgeschrieben laut Regelwerk sind "zwei voneinander unabhängige Bremsen" an jedem Fahrrad – sprich Vorder- und Hinterbremse. Haben reicht natürlich nicht – beide müssen auch funktionieren. Schon dann, wenn nur noch eine Bremse an deinem Rad funktioniert, taugt es nicht mehr für den Straßenverkehr.

Gewusst? Starre Naben, wie es sie zum Beispiel an Fixies gibt, gelten nicht als Bremse. Sie sind damit nicht verkehrssicher.

Extra-Tipp: Wenn deine Bremsen quietschen, darfst du übrigens diesen Fehler NICHT machen.

2. Licht hinten und vorn

Sichtbarkeit auf dem Fahrrad I SKS Schutzblech I Detail Schutzblech mit LED Licht
pd-f.de I Florian Schuh

Dich einfach in die Dunkelheit stürzen und wie ein mysteriöser Schatten die Straßen unsicher machen? Schlechte Idee. Fehlende Lichter sind – zumindest wenn’s dunkel ist – das auffälligste Merkmal eines nicht-verkehrssicheren Fahrrads.

Vorgeschrieben sind ein weißer funktionstüchtiger Scheinwerfer vorn und eine rote funktionstüchtige Schlussleuchte hinten. Erlaubt sind sowohl Dynamo-Lichtmaschinen als auch batteriebetriebene Lichter. Meist steht auf der Verpackung, ob die Lichter StVZO-konform sind. Sinnvoll sind vor allem Rücklichter, die weiterleuchten, wenn das Fahrrad steht.

Gewusst? Blinkende Lichter – hinten wie vorn – sind nicht erlaubt.

Extra-Tipp: Wenn du nun ein neues Licht zum Anklemmen suchst, findest du hier acht Top-Modelle, die wir getestet haben.

3. Reflektoren an Pedalen und Reifen /Speichen

Reflektoren am Fahrrad
Maximalfocus / Unsplash.com

Falls die beiden Scheinwerfer ausfallen, muss ein verkehrssicheres Fahrrad dennoch sichtbar bleiben. Deshalb braucht dein Rad passive Beleuchtungselemente. Vorn und hinten muss sich je ein Rückstrahler befinden (der ist häufig verbaut mit dem Scheinwerfer). Außerdem muss an den Pedalen vorn und hinten gelbe Reflektoren angebracht sein.

Außerdem muss das Rad von der Seite sichtbar sein – wichtig bei Abbiege-Situationen. Dafür brauchst du entweder einen weißen Reflektionsstreifen auf Reifen oder Felge, reflektierende Speichen oder "Katzenaugen", die zwischen die Speichen geklemmt werden.

Gewusst? Um einen Autofahrer nicht zu blenden und das Licht nicht direkt in die Quelle zurückzuwerfen, wird ein Reflektor so aufgebaut, dass eine Streuwirkung entsteht. Dies geschieht durch eine bestimmte Anordnung der Kunststoffflächen.

Extra-Tipp: Ein StZVO-konformes Reflektor-Set für nur 5 Euro bekommst du hier bei Fahrrad XXL.

4. Funktionierende Klingel

Detail Fahrradklingel am Lenker
Andrea Escher

Eine Klingel mag simpel erscheinen, ist jedoch ein wichtiges Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Sie ermöglicht es, auf sich aufmerksam zu machen und unerwartete Situationen zu vermeiden. Eine gut hörbare, laut Regelwerk "helltönende" Klingel ist daher Pflicht.

Gewusst? Auch, wenn du als Mountainbiker nur auf Waldwegen unterwegs bist, ist eine Klingel vorgeschrieben. Denn auch öffentliche Waldwege zählen zum Verkehrsraum, auch wenn sich "nur" Fahrradfahrer und Fußgänger auf ihnen fortbewegen können.

Extra-Tipp: Eine kleine Ausnahme gibt es doch von der Klingel-Pflicht – welche, das liest du hier.

Und was, wenn man ohne diese Dinge erwischt wird?

Hält dich die Polizei an, bevor du die Gelegenheit hattest, dein Rad nach unseren Tipps umzurüsten, kannst du zur Kasse gebeten werden:

  • Licht: Bist du ohne oder mit defektem Licht unterwegs, beträgt das Bußgeld 20 bis 35 Euro.
  • Reflektoren: Fehlen die, kostet das bei einer Kontrolle 10 Euro.
  • Bremsen: Sind sie kaputt, beträgt das Bußgeld 20 bis 25 Euro.
  • Klingel: Nicht vorhanden oder defekt? Macht einmal 15 Euro, bitte.