In Deutschland gibt es über 300 Verkehrszeichen und noch viel mehr Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Zeichen. Da fällt es nicht unbedingt leicht den Überblick zu behalten.
Für E-Bikes und Pedelecs, die den Fahrer bis 25 km/h unterstützen, gelten die selben regeln wie für alle anderen Radfahrer. S-Pedelecs, also Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h, sind laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Kleinkrafträder mit geringer Leistung und sind zum Beispiel auf Radwegen innerorts nur in Ausnahmefällen erlaubt.
ElektroBIKE zeigt Ihnen die wichtigsten Verkehrszeichen für E-Biker und Pedelec-Fahrer und erklärt was diese bedeuten. Damit Sie sicher durch den Schilderwald kommen.
Ausgewiesener Fahrrad (Verkehrszeichen 237)

Das weiße Fahrrad auf blauem Grund weist auf einen ausgewiesenen Fahrradweg hin. Für ausgewiesenen Fahrradwege gilt für Fahrräder und Pedelecs eine Benutzungspflicht. S-Pedelecs dürfen Fahrradwege nur benutzen, wenn die Wege mit dem Zusatzzeichen Mofas Frei (Zusatzzeichen 1022-11 und 1026-31) gekennzeichnet sind.
Gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240)

Auch für die gemeinsamen Geh- und Radwege gilt die Benutzungspflicht. Allerdings müssen Sie hier vorsichtig sein. Fußgänger und Radfahrer teilen sich den ganzen Weg, es gibt keine ausgewiesenen Bereiche nur für Radfahrer oder Fußgänger.
Getrennter Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 241)

Bei einem getrennten Geh- und Radweg haben Fußgänger und Radfahrer eigene Bereiche. Trotzdem muss selbstverständliche Rücksicht auf die jeweils anderen Verkehrsteilnehmer genommen werden.
Radfahrer frei (Zusatzzeichen 1022-10)

Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt das Radfahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen. Es macht den Gehweg allerdings nicht zum ausgewiesenen Fahrradweg. Das bedeutet, Sie dürfen diese Wege als Radfahrer benutzen, allerdings müssen Sie Ihre Geschwindigkeit an den Fugängerverkehr anpassen. Außerdem besteht für so ausgezeichnete Wege keine Benutzungspflicht für Radfahrer, Sie können also auch weiter auf der Straße fahren.
Verbot für Radverkehr (Verkehrszeichen 254)

„Rund und Rot ist ein Verbot“, lernt man schon in der Fahrschule. So auch bei diesem Zeichen. Wo dieses Verkehrsschild steht, dürfen keine Radfahrer fahren.
Fahrradstraße (Verkehrszeichen 244)

Ein neues Verkehrsschild, dass noch nicht sehr weit verbreitet ist, ist das Verkehrszeichen 244 – Fahrradstraße. Autos haben hier keinen Zutritt, es sei denn, es wird durch ein Zusatzzeichen (Nummer 1024-10) angezeigt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.
Radverkehr von links und rechts und Radfahrer im Gegenverkehr (Zusatzzeichen 1000-32 und -33)

Diese Verkehrsschilder sieht man häufig im Zusammenhang mit dem Verkehrsschild für Einbahnstraßen. Die Verkehrszeichen 1000-32 und -33 erlauben Radfahrern das Einfahren in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung. Außerdem sollen die Schilder andere Verkehrsteilnehmer auf eventuell entgegenkommende Radfahrer aufmerksam machen.
Mofas frei (Zusatzzeichen 1026-31 und 1022-11)

Dieses Zeichen ist besonders für S-Pedelec-Fahrer interessant. Denn laut StVZO sind sie schnellen Pedelecs, die den Fahrer bis 45 km/h unterstützen, Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Sie dürfen daher innerorts nicht auf Fahrradwegen fahren, außer die Fahrradwege sind mit einem der beiden Mofas-frei-Verkehrsschilder gekennzeichnet.
Radfahrer absteigen (Zusatzzeichen 1012-31)

Dieses Verkehrsschild ist oft an Gefahrenstellen oder Baustellen zu finden und gilt nur in Verbindung mit anderen Verkehrsschildern, zum Beispiel Gemeinsamer Geh- und Radweg. Allerdings wird dieses Schild weder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch im Bußgeldkatalog erwähnt. Es ist also mehr als Empfehlung denn als Anweisung zu sehen und eine Zuwiderhandlung bleibt somit im Normalfall ohne Folgen.
Durchlässige Sackgasse (Verkehrszeichen 357.1)

Seit 2009 gibt es dieses Verkehrsschild. Es hat die selbe Bedeutung wie das klassische Sackgassen-Verkehrsschild, allerdings weist das neue Schild auf einen Durchgang für Radfahrer und Fußgänger am Ende der Sackgasse hin.