Nextbike muss 6.500 Leihfahrräder aus Berlin abziehen

Gericht stoppt Free-Floating-System
Nextbike muss 6.500 Leihfahrräder aus Berlin abziehen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.01.2026
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Nextbikes in Berlin
Foto: Getty Images / Bildagentur-online

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren entschieden, dass der Betrieb der Sharing-Fahrräder von Nextbike ohne gültige Sondernutzungserlaubnis nicht zulässig ist. Kern des Streits ist eine rechtliche Frage: Darf ein stationsloses Bikesharing-System ohne Sondergenehmigung öffentlichen Straßenraum nutzen?

Die Berliner Senatsverwaltung sagt nein – und die Gerichte geben ihr recht. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den frei abgestellten Leihrädern um eine gewerbliche Nutzung des Straßenraums in erheblichem Umfang. Dafür sei in Berlin eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Räder behinderten häufig Verkehrsteilnehmer

Hinzu kommt ein Punkt, der vielen Radfahrenden wie auch Fußgängern vertraut ist: Die Räder standen oder lagen häufig auf Gehwegen und behinderten andere Verkehrsteilnehmer. Auch dieses Argument spielte bei der Entscheidung eine Rolle.

Vertrag ausgelaufen, Betrieb ging weiter

Nextbike hatte in Berlin bis Ende Juni 2025 ein Free-Floating-System betrieben, bei dem die Leihräder keine feste Station haben. Grundlage war ein Vertrag mit dem Land Berlin sowie befristete Sondernutzungsrechte. Nach deren Auslaufen kam es zu keiner Einigung über eine Verlängerung. Trotzdem setzte das Unternehmen den Betrieb fort – ohne neue Genehmigung zu beantragen.

Die Senatsverwaltung untersagte daraufhin im Juli 2025 den weiteren Betrieb und forderte Nextbike auf, alle Räder aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch nun vor dem Oberverwaltungsgericht blieb Nextbike mit Eilanträgen erfolglos.

Was das Urteil für Berlins Radfahrende heißt

Kurzfristig bedeutet das Urteil weniger verfügbare Leihfahrräder in der Hauptstadt – gerade für spontane Wege oder die "letzte Meile" ein spürbarer Einschnitt. Gleichzeitig sehen viele Radfahrende darin aber auch eine Chance: für klarere Regeln, besseres Abstellen und weniger Konflikte auf Gehwegen.

Denn Bikesharing kann ein wichtiger Baustein der Verkehrswende sein – wenn es gut organisiert ist. Klare Zuständigkeiten, feste Abstellzonen oder digitale Lösungen könnten dafür sorgen, dass Leihräder künftig besser in den Stadtverkehr integriert werden.

Wie geht es weiter?

Nextbike hat bislang nicht öffentlich erklärt, wie das Unternehmen mit dem Urteil umgehen will. Klar ist: Entweder beantragt der Anbieter eine Sondernutzungserlaubnis – oder das Free-Floating-Modell bleibt in Berlin Geschichte.

Für Radfahrende bleibt zu hoffen, dass Politik und Anbieter aus dem Konflikt lernen. Denn das Interesse an flexibler, klimafreundlicher Mobilität ist da. Jetzt braucht es Lösungen, die sowohl den Bedürfnissen von Radfahrenden als auch denen anderer Verkehrsteilnehmer gerecht werden.