Kann das S-Pedelec ein Autoersatz sein?

Zukunft und Vision S-Pedelec
S-Pedelec: Der Autoersatz zur Verkehrswende?

Zuletzt aktualisiert am 23.10.2023
S-Pedelec Flyer Upstreet 6 Action
Foto: Flyer Bikes

Das S-Pedelec führt hierzulande ein Schattendasein, gerade mal unter einem Prozent liegt der Marktanteil der schnellen E-Bikes im Gesamtvergleich. Dabei hätte das "Schnelle" durchaus das Potenzial, das Auto als Verkehrsmittel Nr. 1 zumindest aus dem urbanen Stadtdschungel zu verdrängen.

Was ist ein S-Pedelec?

Zunächst funktioniert ein S-Pedelcs wie ein normales E-Bike: beim Treten unterstützt ein Antriebssystem, allerdings nicht nur bis 25 km/h wie beim herkömmlichen E-Bike, sondern sogar bis 45 km/h. Wer ordentlich reintritt, kann auch schneller fahren.

Rechtlich handelt es sich beim S-Pedelec allerdings nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad und benötigt deshalb ein Versicherungskennzeichen wie ein 50er-Roller oder ein Mofa. Der Fahrer muss im Besitz eines Führerscheins der Klasse AM und mindestens 16 Jahre alt sein. Weiterhin besteht Helmpflicht, die aber nicht näher spezifiziert ist. Es gibt hierfür bei uns keine konkreten Vorschriften, die einen S-Pedelec-Helm beschreiben. Der Helm muss "geeignet" sein, was auch immer das heißt.

Im Vergleich zum normalen Pedelec benötigt das Schnelle außerdem unter anderem eine Hupe, eine StVZO gerechte Lichtanlage (für Kleinkrafträder) und einen Ständer. Ist beim Pedelec die Nenndauerleistung auf 250 W gedeckelt, liegt sie beim Speed-Pedelec bei maximal 4000 W.

Speed-Pedelecs bietet der Markt nicht nur mit klassischem Konzept mit Diamant- oder Trapezrahmen an, auch schnelle Cargobikes düsen heutzutage legal durch die Stadt.

Wo darf ich eigentlich mit dem S-Pedelec fahren?

Fangen wir mit der Freiheit der Fahrräder an: hier darf man sich beinahe überall bewegen, außer die Nutzbarkeit wird eingeschränkt oder man befährt Privatgrund. Ansonsten gilt fürs Fahrrad die Devise: feel free!

Da es sich beim Schnellen nicht um ein Fahrrad, sondern um ein Fahrzeug handelt, ist die Verwendung ausschließlich auf den öffentlichen Straßenverkehr beschränkt. D.h. erlaubt ist das Befahren von öffentlichen Straßen, sofern es sich nicht um Schnellstraßen, Autobahnen oder ähnlichem handelt. Fahrradstraßen dürfen befahren werden, aber der Fahrradverkehr hat Vorrang.

Radwege sind, sofern nicht ausdrücklich für S-Pedelecs erlaubt, tabu. Auch dann, wenn sie für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Nicht gestattet ist grundsätzlich das Befahren von Feld-, Wald- und Wiesenwegen. Auch hier gibt's gegebenenfalls Ausnahmen, die aber an der Einmündung zur jeweiligen Straße ausgewiesen werden müssen. Ansonsten bleibt's beim Verbot.

Die Mitnahme im ÖPNV ist – da Fahrzeug – ebenfalls nicht gestattet.

Die Anschaffung eines S-Pedelecs

Obwohl für ein S-Pedelec am Ende eine Stange Geld über den Tresen geht, ist es in puncto Anschaffung und Erhaltungskosten dem Kfz deutlich überlegen. Die Einstiegspreise, z.B. für das Kettler Velossi 2.0, liegen mit etwa rund 6000 Euro immer noch deutlich selbst hinter einem gebrauchten Zweitwagen. Eine jährliche Inspektion sowie das notwendige Versicherungskennzeichen liegen in der Regel zwischen 100 – 200 Euro. That's it. Der monetäre Aufwand für die Akkuladungen – geschenkt. Finanziell summa Summarum wesentlich günstiger.

Wer nun mit dem Erwerb eines S-Pedelecs liebäugelt, muss jedoch bedenken, dass er den Kaufpreis komplett hinblättern oder ggf. mit seiner Hausbank dealen muss. Da es sich beim Schnellen eben nicht um ein Fahrrad oder Pedelec handelt, fallen Jobrad & Co raus. Das bremst den geldbeutelfreundlichen Erwerb eines S-Pedelecs aus. Bedenkt man, dass darunter ja auch die schnellen Cargobikes fallen, die als Kindertaxi eine clevere Alternative zum kleinen Zweitwagen darstellen können, stellt dies gerade für junge Familien ggf. ein Hemmnis dar.

Diese Vorteile bietet ein Speed-Pedelec

Neben den im Vergleich zum Pkw günstigeren Anschaffungs- und Unterhaltskosten ist der geringere Platzbedarf sowie der Umweltaspekt ein großes Plus des S-Pedelecs. Benötigt ein Schnelles sowohl im Betrieb als auch im Ruhezustand kaum mehr Raum als ein normales Fahrrad – sehen wir vom Cargobike einmal ab – ist der Platzgewinn im Vergleich zum Kfz schon enorm. Bedenkt man auch, dass ein Privatauto, das zum Pendeln verwendet wird, die meiste Zeit nutzlos parkt und somit wertvollen Platz bindet. Das gilt zwar für ein S-Pedelec genauso, jedoch ist der benötigte Bedarf deutlich geringer und gerade in den Städten, wo das Platzangebot Mangelware ist, ein entscheidendes Kriterium.

Die Emissionen, die ein Pedelec verursacht, sind im Kfz-Vergleich dagegen vernachlässigbar. Strom, Abnutzung und ein geringes Betriebsgeräusch stehen in keinem Vergleich zum Auto. Diesbezüglich gewinnt das schnelle Pedelec um Längen.

Nicht vergessen wollen wir den Zeitvorteil. Wer sich im urbanen Stadtverkehr bewegt, ist mit dem Zweirad immer schneller; zahlreiche Studien, Untersuchungen und Statistiken belegen dies.

Inwieweit das Radfahren im innerstädtischen Feinstaub überhaupt gesundheitsförderlich ist, sei dahingestellt. Am Ende bewegen sich alle in demselben Raum: Fußgänger, Rad- und Autofahrer.

Hemmnisse für Schnelle

Da ja, wie bereits dargestellt, die Schnellen keinerlei Nebenstraßen oder auch Radwege nutzen können, steht lediglich die Straße als Fahrbahn zur Verfügung. Damit wird die im Grunde einzigartige und flexible Nutzbarkeit dieser leichten Fahrzeuge komplett eingeschränkt. Hier ist die Politik gefragt. Ob der Wille, die bestehende rechtliche Situation zugunsten leichter Fahrzeuge wie das S-Pedelec "aufzubrechen", besteht, scheint zumindest unter der derzeitigen Regierung fraglich.

Dass es auch anders geht, zeigen einigen Beispiele. Im schwäbischen Tübingen sind seit 2019 alle Radwege von S-Pedelec-Pedaleuren benutzbar. Federführend unter Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer nutzte die Stadt eine Vorschrift der StVO aus, die sogenannte Experimentierklausel des § 45 Abs. 1, S. 2 Nr. 6 StVO:

Gem. Satz 1 können "die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten." Satz 2 erlaubt: "Das gleiche Recht haben sie (...) Nr. 6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen."

OB Palmer ist vom Nutzen der S-Pedelecs überzeugt und setzte die Ausnahmeregelung für die Universitätsstadt durch. Der Erfolg gibt ihm recht, Tübingen ist diesbezüglich das deutsche Pilotprojekt.

Im benachbarten Ausland tummeln sich nicht nur Fahrräder auf den Radwegen: In Amsterdam fahren Radfahrer, Pedelec- und S-Pedelec-Piloten auch auf dem Radweg. Roller fahren seit 2019 wieder verpflichtend auf der Straße. S-Pedelecs dürfen auf dem Radweg außerorts max. 40 Km/h schnell sein, auf den innerstädtischen Radwegen ist die Geschwindigkeit der Schnellen auf 30 Km/h gedeckelt – aber sie dürfen hier fahren! Die Niederlande traut dem Fahrer eines Schnellen also zu, seine Geschwindigkeit kontrollieren zu können – anders als in Deutschland. Darüber hinaus steht in den Niederlanden ein riesiges Radwegenetz zur Verfügung.

Auch in Dänemark darf das Speed-Pedelec seit 2018/19 auf Radwege, muss sich auch dort an die geltenden Regeln halten. Es geht also.

Betrachtet man die aktuelle Verkehrssituation in Deutschland sowie unsere Bestimmungen und führt sich das Beispiel der S-Cargos vor Augen, scheint es wenig empfehlenswert, im aktuellen Verkehrsgeschehen Kleinkinder im flotten Fahrstil in die Kita zu befördern. In der uns wohlbekannten schwäbischen Autometropole z.B. grenzt ein derartiges Unterfangen an Selbstmord: Der Automobilverkehr hat ganz klar Vorrang, manche Straßenzüge sind mit dem Rad einfach nicht befahrbar oder man wirft sich freiwillig den Automobilisten zum Fraß vor. Inwieweit die Racker auf einem S-Pedelec überhaupt geschützt sind, ist ein weiterer Gesichtspunkt, der vor dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs sicherlich erörtert werden muss.

Perspektive für die Zukunft?

Die derzeit bestehende Radinfrastruktur sowie die StVO braucht diesbezüglich eine dringende Reform. Es müssen mehr Freiräume zur ausschließlichen Nutzung für Radpendler geschaffen werden, unabhängig davon, ob man mit oder ohne S-Pedelec unterwegs ist. Die Trennung von Fußgänger und Radverkehr ist auf viel befahrenen Strecken nicht nur ratsam, sondern geboten, um Unfälle zu vermeiden. Dass dies in den Metropolen nicht ohne Einschränkungen für die Automobilisten durchführbar ist, ist aufgrund der knappen Ressource Platzangebot nachvollziehbar.

Warum nicht eine Deckelung der Höchstgeschwindigkeit auf innerstädtischen Radwegen auf 25 oder 30 Km/h für alle? Dann wäre es völlig egal, ob man mit dem E-Bike, Pedelec, Scooter oder S-Pedelec pendelt. Die Fahrbahn muss eben breit genug sein. Gibt's ein vernünftiges Argument dagegen? Nein. Tübingen macht's vor.

Unter diesen Voraussetzungen könnte sich das S-Pedelec als Gamechanger hin zu einem emissionsarmen, schnellen und ressourcenschonenden Verkehrsmittel entwickeln. Dann wäre auch für die Hersteller der Anreiz sicher größer, mehr in die Entwicklungen in noch bessere Technik zu investieren.

Fazit

Die Politik agiert bekanntermaßen träge. Deutschland ist und bleibt ein Autoland, so scheint es. Einzelne Leuchtturmprojekte sind unterstützenswert, aber am Ende immer noch der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Auch der ÖPNV muss sich öffnen und nicht nur die Mitnahme von Lastenrädern und S-Pedelecs ermöglichen, sondern auch die Kapazitäten hierfür deutlich hochfahren. Nur durch eine intelligente Verzahnung von Autoverkehr, Mikroverkehr und ÖPNV ließe sich nicht nur eine klimaschonendere Infrastruktur, sondern auch eine modernere und flexiblere Fortbewegung im urbanen Raum gestalten. Dann könnte man sicher auch eingefleischte Automobilisten überzeugen, ruhig mal ihr Kfz stehenzulassen und alternativ ans Ziel zu kommen. Zum Beispiel mit einem S-Pedelec.

1
S-Pedelec Stromer ST7
Georg Zeppin

Stromer ST7: Der Mercedes unter den S-Pedelecs

2
S-Pedelec Flyer Upstreet 6
Flyer Bikes

Flyer Upstreet 6 7.10: Der Sprinter unter den Schnellen

3
S-Pedelec Kettler Velossi 2.0
Georg Zeppin

Kettler Velossi 2.0: Mit Neodrives Flüstermotor

4
S-Pedelec Giant Explore E Pro 45
Giant Bikes

Giant Explore E+Pro 45 STA: Powered by Yamaha Mittelmotor

5
S-Pedelec Klever X PINION 45
Klever

Klever X Pinion 45: Speed mit X-Rahmen