Warntafel am Fahrradträger: Nun doch keine neue Regeln für 2025?!

Keine Pkw-Fahrradtransport-Reform in Italien
Warntafel muss doch wieder an den Fahrradträger!

Zuletzt aktualisiert am 30.07.2025
Fahrradträger
Foto: [Thomas Barwick]/[DigitalVision] via Getty Images

Die Warntafelpflicht für Fahrradträger auf Heck und Anhängerkupplung in Italien hat Reisende über Jahre mächtig Nerven und Geld gekostet – entweder im Vorhinein, um zu klären, welche denn nun die richtige sei, oder im Urlaub, wenn die Polizei ein saftiges Bußgeld verhängt hat. Leider bleibt trotz Dekret laut ADAC doch alles beim Alten!

Kurz & knapp: Warntafelpflicht in Italien

  • Mit Dekret vom 21. Januar sollte in Italien die Warntafelpflicht entfallen
  • Neuregelung sollte für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge gelten
  • Sicherheitsanforderungen bzgl. Licht, Kennzeichen und Breite bleiben
  • laut ADAC werden diese allerdings nicht umgesetzt
  • Empfehlung des ADAC: weiter mit Warntafel(n) fahren

Selbst die Verwirrung ist verwirrt: Darum brauchst du doch eine Warntafel

Langsam wird es selbst für uns Radredakteure undurchsichtig: Wie der ADAC meldet, gibt es jetzt doch keine Ausnahmeregelung für Heckträger auf der Pkw-Anhängerkupplung. Der ADAC rät daher allen Reisenden, die mindestens 50x50 cm große, rot-weiß schraffierte Warntafel nun doch in Italien anzubringen. Wir haben das italienische Verkehrsministerium um Rückmeldung zur Thematik gebeten und frischen diese Nachricht auf, sobald wir mehr wissen.

Diese Warntafel brauchst du in Italien Laut italienischem Verkehrsministerium muss deine Warntafel aus Metallblech sein und mindestens 50 x 50 cm groß sein. Die Fläche muss rot-weiß schraffiert sein und fünf rote Streifen beinhalten. Verstöße gegen die "Kennzeichnungspflicht" werden mit 87 Euro geahndet.

Rückblick: die Originalmeldung aus Januar 2025

In einem online veröffentlichten Dekret verkünden die Italiener jetzt den Rückzug dieser Regelung. Eine Warntafel ist ab sofort für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge nicht mehr nötig. Es bleibt aber dabei, dass der Träger nicht mehr als 30 Zentimeter pro Seite über die Fahrzeugbreite abstehen darf. Auch wenig verwunderlich: Das Kennzeichen muss wie üblich gut sichtbar sein, die Licht- und Signaleinrichtungen durch den Träger korrekt reproduziert werden – das alles trifft auf moderne Fahrradträger zu.

Hier findet ihr die Meldung in der Gazetta Ufficiale zum Nachlesen – die es leider nur auf italienisch gibt.

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