Verkehrsregeln im Check: StVO-Mythen für Radfahrer

Verkehrsregeln im Check
Wahr oder falsch? StVO-Mythen für Radfahrer

Zuletzt aktualisiert am 20.10.2024

Als Radfahrer hört man oft vermeintlich gut gemeinte Ratschläge und Regeln, die angeblich im Straßenverkehr gelten. Doch was davon ist wirklich korrekt, und was sind einfach nur Mythen, die sich hartnäckig halten? Klicke oder swipe dich jetzt durch unsere Bildergalerie!

Was dürfen Radfahrer und was nicht?

Der Straßenverkehr in Deutschland ist durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) streng geregelt – das gilt auch für Radfahrer. Doch wie in vielen Bereichen, ranken sich auch hier hartnäckige Mythen um vermeintliche Regeln und Rechte. Manche dieser Irrtümer stammen noch aus früheren Zeiten, andere entstehen aus Halbwissen oder falschen Annahmen. Oft hört man als Radfahrer gut gemeinte Ratschläge oder wird sogar von anderen Verkehrsteilnehmern auf "Regeln" hingewiesen, die in Wirklichkeit gar nicht existieren.

Beispiel: Kopfhörer sind beim Radfahren verboten – oder?

Das stimmt nur zum Teil. Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern beim Radfahren erlaubt, allerdings darf das Gehör nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wer also alle Verkehrsgeräusche mitbekommt, darf problemlos seine Lieblingsmusik auf dem Rad hören.

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